Höhere Rente für vor 1999 Beschäftigte. Unter bestimmten Voraussetzungen

Wer vor 1999 erwerbstätig war, hat Anspruch auf eine höhere Rente, wenn er der Sozialversicherungsanstalt entsprechende Nachweise über die Beschäftigung und die Höhe des Arbeitsentgelts aus diesem Zeitraum vorlegt.
Vor der Einführung individueller Versichertenkonten im Jahr 1999 hat die ZUS keine detaillierten Beitragsdaten erhoben. Daher ist es wichtig, Daten aus der Zeit vor diesem Datum zu dokumentieren. Dadurch ist eine Neuberechnung der Leistung und ggf. eine Erhöhung der Höhe möglich.
Welche Dokumente bestätigen eine Beschäftigung vor 1999?Laut der offiziellen Website der ZUS (im Reiter „Leistungen“) müssen zur Neuberechnung der Höhe der Altersrente Nachweise über beitragspflichtige und beitragsfreie Zeiten vor 1999 beigefügt werden. Zu den wichtigsten zählen:
- Arbeitsbescheinigungen,
- Arbeits- und Gehaltsbescheinigungen,
- Arbeitsverträge,
- Versicherungskarten mit Beschäftigungs- und Gehaltseinträgen,
- Einträge in alten „Heft“-Personalausweisen,
- Aussagen von Zeugen, vorzugsweise ehemaligen Kollegen.
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Liegen keine Unterlagen vor, kann die ZUS sogenannte Bruchstücke von Beweisen oder Zeugenaussagen akzeptieren – insbesondere dann, wenn der Arbeitsplatz liquidiert wurde und die dazugehörigen Unterlagen nicht verfügbar sind. Das Fehlen einer vollständigen Dokumentation schließt die Chance auf eine höhere Rente nicht aus. Nach Erhalt von u. a. Erklärungen kann die Einrichtung (sofern keine anderen Daten vorliegen) den in einem bestimmten Zeitraum geltenden Mindestlohn annehmen.
Wo kann ich nach fehlenden Dokumenten suchen?Nach 26 Jahren kann kaum erwartet werden, dass jeder Rentner über alle erforderlichen Dokumente verfügt. Die meisten davon lassen sich jedoch auf relativ einfache Weise erhalten – es lohnt sich, damit zu beginnen:
- Kontakt zu einem früheren Arbeitgeber oder dessen Rechtsnachfolger,
- Kontaktaufnahme mit staatlichen oder kommerziellen Archiven, die die Unterlagen über liquidierte Betriebe aufbewahren,
- mithilfe der Landesämter oder Ministerien – sofern die Beschäftigung in einer staatlichen Verwaltungseinheit erfolgte.
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Wie beantrage ich eine Rentenneuberechnung?Nach dem Sammeln der entsprechenden Unterlagen sollten Sie einen Antrag auf Neuberechnung der Leistung stellen. Dies kann in einer ZUS-Filiale oder über die PUE ZUS-Plattform erfolgen. Dem Antrag sind Originaldokumente oder deren notariell beglaubigte Kopien beizufügen.

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