VOM 21. ZIVILGERICHT ERSTER INSTANZ VON ISTANBUL, REPUBLIK TÜRKEI

DOKUMENT NR .: 2025/122 Hauptbeklagter : MAHMUT ALSANCAK (TCKN: 214....054) Im Verfahren wegen der Aufhebung von Spareinlagen (EBL 277 ff.), das der Kläger QNB FINANSBANKAŞ gegen Sie angestrengt hat, hat das Gericht eine Vorladung an die in der Klage angegebene Adresse verschickt, die jedoch nicht zugestellt werden konnte, da Sie unter Ihrer Adresse nicht anzutreffen waren. Da die Adresssuche ergebnislos blieb, wurde entschieden, die Klage und den Verhandlungstermin öffentlich bekannt zu machen. Gemäß Artikel 122 der Zivilprozessordnung (HMK) können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Klage auf die Klage antworten. Gemäß Artikel 139 der Zivilprozessordnung (HMK) können Sie eine Vorverhandlung abhalten, und wenn Sie nicht erscheinen, können Sie dem in Ihrer Abwesenheit durchgeführten Verfahren keinen Einspruch erheben.
Gemäß Artikel 147/2 und 186 der Zivilprozessordnung müssen Sie am 20.11.2025 um 10:05 Uhr zum Anhörungstermin für die Untersuchung, mündliche Verhandlung und Urteilsfindung persönlich anwesend sein oder sich durch einen Anwalt vertreten lassen. Andernfalls wird gemäß Artikel 213/2 der Zivilprozessordnung in der Fassung des Gesetzes Nr. 3156 die Anhörung in Ihrer Abwesenheit fortgesetzt und anstelle des Antrags und des Anhörungstermins eine öffentliche Bekanntmachung erlassen.
Diese Bekanntmachung gilt 7 Tage nach ihrem Veröffentlichungsdatum als zugestellt. 08.07.2025ahaber