Zusätzliche Mittel vor dem Urlaub. Wann kann ein Arbeitgeber die Leistung zahlen?
Arbeitgeber, die weniger als 50 Vollzeitäquivalente beschäftigen und die Betriebssozialkasse (ZFŚS) nicht mehr führen, dürfen Urlaubsgeld zahlen. Dies wird durch Artikel 3 Absatz 3 des Gesetzes vom 4. März 1994 über die Betriebssozialkasse bestätigt.
Wie hoch ist das Urlaubsgeld?Gemäß Artikel 3 Absatz 4 des genannten Gesetzes darf die Höhe des Urlaubsgeldes den Betrag des Grundfreibetrags, der der Art der Beschäftigung des Arbeitnehmers entspricht, nicht überschreiten. Es ist jedoch hervorzuheben, dass die Höhe dieses Urlaubsgeldes im Verhältnis zur Arbeitszeit des Arbeitnehmers festgelegt wird.
Der Grundabzug für einen Arbeitnehmer beträgt 37,5 Prozent des durchschnittlichen Monatsgehalts in der Volkswirtschaft im Vorjahr oder in der zweiten Hälfte des Vorjahres, sofern das Durchschnittsgehalt höher war. Bei jungen Arbeitnehmern im ersten Ausbildungsjahr beträgt dieser Abzug 5 Prozent, im zweiten Jahr 6 Prozent und im dritten Jahr 7 Prozent des durchschnittlichen Monatsgehalts. Verrichtet der Arbeitnehmer jedoch eine Arbeit unter besonderen Bedingungen oder mit besonderer Art, beträgt der Abzug 50 Prozent des durchschnittlichen Monatsgehalts.
Urlaubsgeld 2025Wie in der Bekanntmachung des Präsidenten des Statistischen Zentralamtes vom 19. Februar 2025 zum durchschnittlichen Monatsgehalt in der Volkswirtschaft im Jahr 2024 und in der zweiten Jahreshälfte 2024 angegeben, betrug das durchschnittliche Monatsgehalt 7.140,52 PLN, in der zweiten Jahreshälfte 7.262,39 PLN. Daher berücksichtigen wir bei der Berechnung des Urlaubsgeldes den Betrag aus der zweiten Jahreshälfte.
Somit kann ein Vollzeitbeschäftigter im Jahr 2025 maximal 2.723,40 PLN erhalten.
Ein jugendlicher Arbeitnehmer erhält im ersten Studienjahr bis zu 363,12 PLN, im zweiten Jahr bis zu 435,74 PLN und im dritten Jahr bis zu 508,37 PLN.
Eine Person, die eine Arbeit mit besonderen Bedingungen oder besonderer Art verrichtet, erhält ein Urlaubsgeld von bis zu 3.631,20 PLN.
Wann wird Urlaubsgeld ausgezahlt?Der Arbeitgeber kann das Urlaubsgeld einmal jährlich, spätestens am letzten Tag vor Urlaubsbeginn, auszahlen. Dieses Urlaubsgeld unterliegt nicht den Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung.
Informationen zur Nichtauszahlung des UrlaubsgeldesWenn Arbeitgeber mit weniger als 50 Vollzeitäquivalenten keinem Tarifvertrag unterliegen und nicht verpflichtet sind, Vergütungsregelungen zu erlassen, müssen sie die Arbeitnehmer am ersten Tag des Monats des jeweiligen Kalenderjahres in einer von ihnen akzeptierten Weise über die Nichterrichtung einer betrieblichen Altersvorsorge und die Nichtauszahlung des Urlaubsgeldes informieren.
Bei Arbeitgebern mit mindestens 50 tarifgebundenen Arbeitnehmern ist die Nichterrichtung eines ZFŚS und die Nichtauszahlung von Urlaubsgeld jedoch im Tarifvertrag geregelt. Sind die Arbeitnehmer nicht tarifgebunden, sind diese Regelungen in der Vergütungsordnung enthalten.
Erfüllte Informationspflichten befreien von der Leistungszahlung.
RP