Personen unter 25 Jahren erhalten eine 14. Rente. Das Geld wird in Kürze auf die Konten überwiesen

Voraussichtlich wird die 14. Rente im September auf die Konten der Rentner und Pensionäre überwiesen. Das Geld fließt nicht nur auf die Konten von Senioren. Anspruch auf die Leistung haben unter anderem: Personen unter 25 Jahren, die eine Hinterbliebenenrente beziehen.

Als Unterstützung für Rentner und Pensionäre wurde 2021 die 14. Rente eingeführt. Die Auszahlung der Leistung erfolgt automatisch, ohne dass ein Antrag gestellt werden muss.
Ihre Höhe richtet sich nach der Mindestrente. Nach der Indexierung im März beträgt der Anspruch 1.878,91 PLN brutto . Allerdings erhält nicht jeder den vollen Betrag. Laut Gesetz steht die volle Leistung Personen zu, deren Rente oder Invaliditätsrente 2.900 PLN brutto nicht übersteigt. Für Personen mit höherem Einkommen gilt die „Zloty für Zloty“-Regel.
Das Ministerium für Familie und Sozialpolitik gab bekannt, dass der offizielle Auszahlungsplan in der zweiten Hälfte des Jahres 2025 bekannt gegeben wird. Das Ministerium geht jedoch davon aus, dass die „vierzehnte Rente“ im September auf die Konten überwiesen wird.
14. Rente nicht nur für Senioren. Es wird auch Kinderkonten erreichenNach Berechnungen der Sozialversicherungsanstalt leben in Polen etwa 9 Millionen Rentner und Pensionäre. Mehr als eine Million Menschen beziehen eine Hinterbliebenenrente (im März 2025: 1,168 Millionen). Wie Interia erinnert, wird die 14. Rente, die in der zweiten Jahreshälfte ausgezahlt wird, nicht nur auf die Konten von Senioren überwiesen. ZUS überweist auch Geld an Rentner, darunter auch an Empfänger einer Hinterbliebenenrente.
Um eine Rente zu erhalten, müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Um nach dem Tod des Verstorbenen Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente zu haben, muss dieser zu Lebzeiten eine Voraussetzung erfüllt haben:
- einen begründeten Anspruch auf eine Rente haben oder die Voraussetzungen für deren Erhalt erfüllen,
- einen begründeten Anspruch auf eine Überbrückungsrente haben,
- einen Anspruch auf eine Invaliditätsrente haben oder die Voraussetzungen für deren Erhalt erfüllt haben,
- Vorruhestandsleistungen erhalten,
- Vorruhestandsleistungen erhalten,
- erhalten Lehrervergütungsleistungen.
Anspruch auf Leistungen besteht für ein Kind nach dem Tod, wenn es das eigene Kind, das Kind des anderen Ehegatten oder auch ein Adoptivkind war.
Familienrente wird gewährt für:
- bis zum Alter von 16 Jahren,
- wenn sie studieren – bis zum 25. Lebensjahr,
- unabhängig vom Alter, wenn die volle Erwerbsunfähigkeit vor Vollendung des 16. Lebensjahres bzw. bei fortgesetzter Schulbildung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist.
Jeder Hinterbliebenenrente ist nur eine vierzehnte Monatsleistung zugeordnet. Wenn also dem Verstorbenen eine Hinterbliebenenrente zusteht, die unter drei Kindern aufgeteilt werden muss, wird auch die 14. Rente unter drei Personen aufgeteilt.
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