ZUS hat eine neue Auslegung herausgegeben. Beitragsfreies Urlaubsgeld

Autor: BM • Quelle: Rynek Zdrowia • Veröffentlicht: 05. Juli 2025 16:45
Nach der neuesten Auslegung der Sozialversicherungsanstalt (ZUS) sind Urlaubsgelder, die von Arbeitgebern gezahlt werden, die keine Sozialversicherungsanstalt (ZFŚS) eingerichtet haben, beitragsfrei. Die Sozialversicherungsanstalt wies darauf hin, dass Urlaubsgelder, die nach dem ZFŚS-Gesetz gezahlt werden, nicht in die Berechnungsgrundlage für die ZUS-Beiträge einbezogen werden.
Zur Erinnerung: Die Verpflichtung zur Einrichtung eines Mitarbeitervorsorgefonds obliegt Arbeitgebern, die zum 1. Januar eines Jahres mindestens 50 Vollzeitbeschäftigte beschäftigen.
Die Sozialversicherungsanstalt (ZUS) hat den Fall eines Unternehmers übernommen, der zwar keinen betrieblichen Sozialfonds einrichtet, seinen Mitarbeitern aber dennoch Urlaubsgeld aus dem Betriebsvermögen zahlen möchte – zitiert die Rzeczpospolita. Wichtig ist, dass der Betrag den Grundfreibetrag nicht übersteigt, da dieser den Mitarbeitern zusteht, die im jeweiligen Kalenderjahr insgesamt mindestens 14 Tage Urlaub hatten.
Im oben genannten Fall wollte der Unternehmer wissen, ob gemäß der Verordnung des Ministers für Arbeit und Sozialpolitik über detaillierte Grundsätze zur Bestimmung der Bemessungsgrundlage für die Beiträge zur Renten- und Invaliditätsversicherung nicht das Urlaubsgeld bis zu einer Höhe, die den jährlichen Grundfreibetrag nicht übersteigt, als Bemessungsgrundlage für die Beiträge gilt, auch wenn er keinen Arbeitnehmervorsorgefonds gründet.
Wie „RP“ berichtete, entschied die ZUS im vorliegenden Fall, dass sie für die entsprechenden Zahlungen keine Beiträge zahlen müsse . In der Auslegung wurde darauf hingewiesen, dass die Grundlage für die Beitragsberechnung das Einkommen sei. Gleichzeitig wurde hinzugefügt, dass der Zahler nicht für jeden Betrag Beiträge an die ZUS zahlt und die Ausnahmen in der Verordnung enthalten sind. Die Rentenbehörde stimmte dem Unternehmer zu, dass er in diesem Fall die in der genannten Verordnung enthaltene Regelung nutzen könne.
ZUS gab an, dass Urlaubsgelder, die nach den Bestimmungen des Gesetzes über den Arbeitnehmerleistungsfonds gezahlt werden, nicht in die Berechnungsgrundlage für die ZUS-Beiträge einfließen – Anführungszeichen „RP“.
Urheberrechtlich geschütztes Material – Die Regeln für den Nachdruck sind in den Bestimmungen festgelegt.
rynekzdrowia