Ungerechtfertigte Entlassung: Mann, der einer Frau den Handschlag verweigerte, erhält 34.000 € Entschädigung.

Dies geht eindeutig aus einem Urteil hervor, das heute vom Bezirksgericht Den Haag veröffentlicht wurde.
Der 21-Jährige war seit dem 1. Juni dieses Jahres bei einem Unternehmen angestellt, das ihn als IT-Mitarbeiter an die Zentrale Aufnahmestelle für Asylsuchende (COA) abgeordnet hatte. Dort sollte er als IT-Servicemitarbeiter im Homeoffice arbeiten.
Kein HändeschüttelnZwei Tage später kam es zu einer peinlichen Situation, als der Mann sich bei einer Vorstellung in der COA (Zentrale Aufnahmestelle für Asylsuchende) weigerte, einer weiblichen Teamleiterin die Hand zu geben. Die COA erstattete daraufhin Anzeige wegen Geschlechterdiskriminierung bei seinem Arbeitgeber.
Einen Tag später wurde der Mitarbeiter von seinem Arbeitgeber auf den Vorfall angesprochen. Daraufhin schickte er eine E-Mail an seinen Arbeitgeber und den Teamleiter, in der er höflich erklärte, dass er niemanden demütigen wollte, sondern aus religiöser Überzeugung gehandelt habe.
Auf die Straße gestelltAm selben Tag teilte ihm sein Arbeitgeber mit, dass sein Arbeitsvertrag während der Probezeit nicht verlängert würde. Sein Arbeitgeber nannte keinen Grund. Auf die Frage nach dem Grund seiner Entlassung antwortete das Unternehmen, es habe „nachgewiesen, dass Ihre Leistung nicht ausreichend mit den Erwartungen innerhalb unserer Organisation übereinstimmte“.
Der Angestellte vermutete jedoch, dass er entlassen worden war, weil er der Teamleiterin den Handschlag verweigert hatte. Er klagte auf Schadensersatz wegen ungerechtfertigter Entlassung. Seiner Aussage nach hatte er die Frau nicht aufgrund ihres Geschlechts diskriminiert, sondern war selbst aufgrund ihrer religiösen Überzeugungen von seinem Arbeitgeber diskriminiert worden.
Arbeitgeber nicht glaubwürdigEin heute veröffentlichtes Urteil zeigt, dass das Bezirksgericht Den Haag zugunsten des Klägers entschieden hat. Das Gericht betonte, dass Unternehmen Mitarbeiter nicht aufgrund ihrer religiösen Überzeugungen entlassen dürfen. Der Richter wies die Behauptung des Arbeitgebers zurück, die Beendigung der Probezeit sei auf „unzureichende religiöse Bindung“ zurückzuführen.
Laut dem Richter des Amtsgerichts war es viel zu früh, am dritten Arbeitstag des Mannes diese Schlussfolgerung zu ziehen. Auch die Aussage eines Vorgesetzten der COA spielte eine Rolle. Darin hieß es, die COA könne die Eignung des IT-Mitarbeiters noch nicht beurteilen, da dieser erst seine Einarbeitungszeit begonnen habe.
diskriminierende KündigungDer Richter des Amtsgerichts merkte außerdem an, dass Händeschütteln für den IT-Mitarbeiter im Allgemeinen kein großes Problem hätte darstellen sollen. Schließlich arbeitete er von zu Hause aus. In anderen Fällen hätte der Arbeitgeber eine Regelung treffen können, nach der der Mitarbeiter gar nicht mehr Hände schütteln müsste, anstatt nur Frauen nicht die Hand zu geben.
Das Amtsgericht Den Haag urteilte schließlich, dass das Unternehmen „verbotene Diskriminierung“ begangen habe und die Kündigung diskriminierend gewesen sei. Da das Gericht den Arbeitgeber für die Kündigung des Arbeitsvertrags aufgrund verbotener Diskriminierung „besonders verantwortlich“ machte, ist die Abfindung bemerkenswert hoch.
Obwohl der Arbeitnehmer erst drei Tage angestellt war, sprach ihm der Richter eine sogenannte „angemessene Entschädigung“ in Höhe von 34.000 Euro zu.
RTL Nieuws



