Rauchender Direktor verliert 200.000 Dollar Abfindung

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Rauchender Direktor verliert 200.000 Dollar Abfindung

Rauchender Direktor verliert 200.000 Dollar Abfindung
Während einer Videokonferenz
Von Mathijs Smit Geändert :
© ANP Rauchender Direktor verliert 200.000 Dollar Abfindung
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Auch ein Direktor, der nach einer Videokonferenz sichtbar vor den Augen seiner Kollegen einen Joint anzündete und deshalb seinen Job und Anspruch auf Sozialleistungen verlor, hat mit seiner Berufung gegen seine Entlassung verloren. Der Mann forderte eine Abgangsprämie von mehr als 200.000 Euro.

Dies geht aus einem aktuellen Urteil des Amsterdamer Berufungsgerichts hervor.

Der 49-Jährige kam im Frühjahr 2023 als Direktor der niederländischen Tochtergesellschaft des amerikanischen Transportunternehmens Pentagon Freight Services ins Unternehmen. In dieser Position verdiente er ein Monatsgehalt von 13.500 Euro inklusive Urlaubsgeld.

Gemeinsam nach dem Treffen

Im Februar letzten Jahres nahm der Direktor auf dem Heimweg im Auto per Telefon an einem Teams-Videomeeting teil. An dem Treffen nahmen mehrere Kollegen teil, darunter auch sein Manager in Großbritannien.

Am Ende des Treffens und zu Hause angekommen, zündete sich der Direktor einen Joint an. Da der Mann versehentlich seine Teams-Verbindung nicht beendete, sondern stattdessen seine Kamera einschaltete, war dies für seine Kollegen sichtbar. Einen Tag später wurde der Direktor von seinem Vorgesetzten fristlos entlassen.

An den Richter

Damit war der Mann jedoch nicht zufrieden. Er ging vor Gericht, um seine Entlassung anzufechten. Er verlor diesen Fall im Juni letzten Jahres. Nach Ansicht des Amtsgerichts Haarlem war die Entlassung gerechtfertigt und sein ehemaliger Arbeitgeber musste ihm keinen Cent Abfindung zahlen.

Regisseur auf Kamera zu sehen, wie er während eines Meetings einen Joint anzündet

Doch auch sein zweiter Anlauf scheiterte für den Ex-Direktor. Auch das Amsterdamer Gericht wies seine Argumente zurück, wie aus dem jüngsten Urteil hervorgeht. Den Richtern zufolge gab es keine Beweise dafür, dass der Mann Joints als Medizin nehmen musste, und der Arbeitgeber verfolgte tatsächlich eine Null-Toleranz-Politik gegenüber dem Konsum von Alkohol und Drogen.

Alkohol oder Drogen

Es sei nicht unlogisch, so die Richter, dass diese strenge Regelung, die der Arbeitgeber in die Personalordnung aufgenommen habe, bei Alkohol- oder Drogenkonsum nicht zwangsläufig zu einer fristlosen Kündigung führe. Sie sind davon überzeugt, dass es einen erheblichen Unterschied macht, ob man bei gesellschaftlichen Aktivitäten oder einem Geschäftsessen während der Arbeitszeit etwas trinkt oder während eines Geschäftstreffens einen Joint raucht.

Auch dem Argument, der Geschäftsführer hätte wegen der schwerwiegenden persönlichen Folgen dieser Maßnahme nicht entlassen werden dürfen, schenkte das Gericht kein Gehör. Dass der Mann aufgrund der „schuldhaften Kündigung“ seinen gut bezahlten Arbeitsplatz verlor, weder eine Übergangszahlung noch eine sonstige Abfindung erhielt und auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hatte, musste für den Arbeitgeber kein Grund sein, ihn weiter zu beschäftigen.

Der Mann hätte sich der Unangemessenheit seines Handelns bewusst sein müssen, „insbesondere in seiner Führungsposition“, heißt es in dem Urteil.

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