Bestätigt: Auch bei 40 Beitragsjahren kann Ihnen die Rente entgehen, wenn Sie nicht zwei Beitragsjahre innerhalb der letzten 15 Jahre nachweisen.

Das spanische Rentensystem weist einige Nuancen auf, die oft unbemerkt bleiben. Eine der umstrittensten ist, dass einem Arbeitnehmer, der 40 Jahre lang Beiträge angesammelt hat, keine beitragsabhängige Rente garantiert ist.
Neben der Voraussetzung, dass man sich im aktiven oder vergleichbaren Status befindet, legt das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz in Artikel 205.1.b zwei weitere wesentliche Voraussetzungen für den Anspruch auf eine beitragsabhängige Rente fest:
- Allgemeiner Mangel : mindestens 15 Jahre Beitragszahlung während des gesamten Arbeitslebens.
- Spezifischer Mangel : Mindestens zwei Jahre Beitragszahlung innerhalb der letzten 15 Jahre , also in den Jahren unmittelbar vor der Beantragung des Ruhestands.
Es reicht also nicht aus, sein ganzes Leben lang gearbeitet zu haben, um Anspruch auf eine Rente zu haben. Beispielsweise hat eine Person, die nach 35 Beitragsjahren im Alter von 52 Jahren die Beiträge zur Sozialversicherung einstellt und mit 67 Jahren (15 Jahre später) in Rente gehen möchte, keinen Anspruch auf eine beitragsabhängige Rente.
Der spezifische Mangel kann vor allem Menschen betreffen, die den Arbeitsmarkt vorzeitig verlassen haben und nicht in die Arbeit zurückkehren konnten, Selbstständige, die ihre Tätigkeit aufgegeben und ihre Beiträge nicht wieder aufgenommen haben, Auswanderer, die im Ausland gearbeitet und ihre Beitragszeiten nicht korrekt zusammengerechnet haben, sowie Langzeitarbeitslose ohne Leistungen.
Eine Ausnahme besteht für diejenigen, die aus einer pensionsähnlichen Situation in den Ruhestand treten, in der keine Beitragspflicht besteht. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn sie aufgrund einer Sondervereinbarung oder während bestimmter Urlaubsformen in den Ruhestand gehen. In diesen Fällen wird der 15-Jahres-Zeitraum nicht ab dem Datum der Rentenbeantragung gezählt, sondern ab dem Datum, an dem die Beitragspflicht endete .
Optionen für Personen, die die spezifischen Anforderungen nicht erfüllenWer die Voraussetzungen nicht erfüllt, kann zwar eine beitragsunabhängige Rente beantragen, diese bietet jedoch nur eine minimale Absicherung und liegt deutlich unter dem, was für eine Vollzeitbeschäftigung erforderlich wäre.
Eine weitere Möglichkeit, auf die beitragsabhängige Rente zuzugreifen, besteht darin , sie später zu beantragen , sofern Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen. Der Anspruch auf Rente erlischt in Spanien nicht , daher gibt es keine Altersobergrenze, nach der Sie nicht mehr aus dem Arbeitsmarkt ausscheiden können.
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