Er halluzinierte von Totenköpfen und sah überall Attentäter: Ein ehemaliger Schizophreniepatient kämpft für mehr Zwangsbehandlungen

Weil Psychiater ihn nicht gegen seinen Willen therapierten, liegt Klaus Gaugers Leben heute in Trümmern. Ein Schicksal, das er anderen psychisch Kranken ersparen möchte.

Im Juli 2013 wurde Klaus Gauger aus der Psychiatrie entlassen. Leider, sagt er heute. Denn damals hätte man sein normales Leben vielleicht noch retten können. Hätte verhindern können, dass er in den kommenden Monaten «wie von allen Hunden gehetzt um die Welt irren» würde, verfolgt von imaginären Scharfschützen und einem Netzwerk verschworener Psychiater. Es sind nicht die Ärzte, denen er zum Vorwurf macht, dass sie seine Wahnvorstellungen und seine Paranoia nicht ausreichend behandelt haben. Es sind der Staat und ein Rechtssystem, die sie nicht haben machen lassen.
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Vier Monate zuvor, im Frühjahr 2013, hatte sich Klaus Gauger selbst in das Zentrum für Psychiatrie im deutschen Emmendingen eingewiesen. Gebracht hatte ihn der Vater. Der 48-Jährige hockte hinten tief geduckt auf der Rückbank. Angela Merkel und der Chef der New Yorker Psychiatrie wollten ihn fertigmachen, faselte er bei der Aufnahme. Scharfschützen seien auf ihn angesetzt, deshalb müsse er in Deckung bleiben. Der Patient bat um Unterschlupf, nur in der Psychiatrie fühle er sich noch sicher.
Auch seine anderen Phantasien klangen unheimlich: Er sei Teil eines weltumfassenden «kybernetischen Systems», das seine Gedanken überwache, berichtete er. Um in den innersten Zirkel dieses Netzwerks vorzudringen, war er in den Wochen zuvor verwahrlost und ungewaschen durch halb Europa gezogen. Paris, Amsterdam, London – überall hatte er einen Psychiater gesucht, der ihm Zugang zu diesem Netzwerk verschaffen würde. Ohne Erfolg. Paranoide Schizophrenie lautete die Diagnose.
Entlassen trotz der Überzeugung, die Welt zu lenkenUnd trotzdem haben ihn die Ärzte nur vier Monate später wieder entlassen. Obwohl er noch immer der Überzeugung war, dass fremde Mächte über ihn wachten. Und immer noch glaubte, mit seinem Blog – geschützt durch den amerikanischen Geheimdienst – die Weltpolitik zu beeinflussen. Das konnte nicht gutgehen, das ahnte damals auch sein behandelnder Arzt Stephan Schieting.
Stephan Schieting ist Medizinischer Direktor in Emmendingen. Er hätte Gauger damals gerne antipsychotische Medikamente in höherer Dosis gegeben, sagt er, also Mittel, die bei Schizophreniekranken die Wahnideen eindämmen können. «Wir haben mit Engelszungen auf ihn eingeredet», erzählt er. Der Patient weigerte sich, sie einzunehmen.
In der Schweiz darf ein Arzt psychisch Kranke eigentlich zu einer Behandlung oder einem Klinikaufenthalt zwingen. Vorausgesetzt, dass sie ihr eigenes Leben oder das von anderen gefährden. In Deutschland muss auch noch ein Richter zustimmen. In Klaus Gaugers Fall haben Schieting und seine Kollegen jedoch nie versucht, einen Richter einzuschalten. «Herr Gauger war auf der Station immer freundlich und zeigte ein Tipptopp-Verhalten», sagt der Psychiater. Er habe niemanden bedroht und seine Weltsicht differenziert darlegen können. «Einer Zwangsbehandlung», sagt Schieting, «hätte ein Richter unter diesen Umständen niemals zugestimmt.» Deshalb hat er damals von allen Zwangsmassnahmen abgesehen.
Dreizehn Jahre später sitzt sein ehemaliger Patient im Haus seiner Eltern, umgeben von schweren gutbürgerlichen Biedermeiermöbeln, vergilbten Gobelins und Vitrinen mit Porzellangedecken. Insignien eines fremden Lebens, ein eigenes hat Klaus Gauger nie wirklich aufbauen können. Aus der Karriere ist nichts geworden, trotz Studium und Doktorarbeit. Wer nimmt schon einen ehemaligen Psychiatriepatienten? Der Traum von Ehe, Kindern und Familie hat sich ebenfalls nicht erfüllt. «Mit so einer Diagnose kommen Sie nicht weit im Leben», sagt der 61-Jährige. Von der Schizophrenie ist er zwar genesen, aber der Mann, der da mit schwarzer Schirmmütze, schwarzem Kapuzenpulli und runder Brille vor einem sitzt, wirkt alles andere als glücklich.
Und all das hätte man ihm ersparen können, glaubt er, wenn man sich damals über seinen Willen hinweggesetzt und ihm die nötigen Medikamente gegeben hätte. «Zu den Rechten der Patienten sollte eigentlich auch das Recht gehören, von den Symptomen einer tückischen Geisteskrankheit mit Medikamenten erlöst zu werden», sagt er. Auch gegen den eigenen Willen. Deshalb kämpft er für niedrigere Hürden für Zwangsbehandlungen in der Psychiatrie, so wie sie in Spanien und der Schweiz existieren. Dafür hat er ein Buch geschrieben, dafür hält er Ärzten Vorträge auf Fachkongressen.
Inzwischen treffen seine Forderungen zunehmend auf offene Ohren. Anfang März verbrannte sich in der Schweiz ein wahrscheinlich psychisch kranker Mann in einem Postbus in Kerzers und riss fünf Menschen mit in den Tod. Ende Mai verletzte ein Mann am Bahnhof Winterthur nach seiner Entlassung aus der Psychiatrie drei Passanten mit einem Messer, teilweise schwer. Auch in Deutschland kam es im vergangenen Jahr zu mehreren Messerattacken und Attentaten durch wahnkranke Täter. Wie hoch ist die Freiheit von psychisch Kranken zu werten, wie tief sollen die Schranken liegen, sie zu beschränken? Angesichts dieser Gewalttaten bewegt die Frage auch den Teil der Gesellschaft, den das Leid solcher Menschen sonst weniger kümmert.

Dass irgendetwas mit ihm nicht stimmte, bemerkte Gauger mit Ende zwanzig. Die Beziehung zur langjährigen Partnerin war gescheitert, er hockte für ein Auslandsemester in Spanien. Er entwickelte Depressionen, schrieb wirre Briefe an eine Freundin. Dann kam das Gefühl dazu, die Menschen um ihn herum würden ihn beobachten, ihn abhören. 1994 der erste Zusammenbruch. Zurück in Deutschland, demolierte Gauger sein Zimmer und riss imaginäre Mikrofone aus den Wänden. Zum ersten Mal wurde er in eine Psychiatrie eingeliefert, damals noch in Freiburg – gegen seinen Willen.
Eine traumatisierende Erfahrung, erinnert er sich. «Niemand hat mir wirklich erklärt, was mit mir passiert. Ich war sieben Wochen lang eingesperrt, bekam Medikamente mit starken Nebenwirkungen. Ich war ein Wrack, als ich entlassen wurde.» Und trotzdem fordert er 22 Jahre und drei Klinikaufenthalte später: Wenn die Ärzte ihre Massnahmen ausreichend erläutern, soll so etwas häufiger stattfinden.
«Die Entscheidung zu einer Zwangsbehandlung mit Medikamenten ist immer eine Güterabwägung», sagt sein ehemaliger Psychiater Stephan Schieting. Auf der einen Seite stehen die Persönlichkeitsrechte des Kranken, auf der anderen seine Sicherheit und die der Gesellschaft. Das Gleiche gilt für eine Zwangseinweisung, also die Aufnahme eines Patienten in eine Psychiatrie gegen seinen Willen. Als Grenze, ab der die Sicherheitsargumente überwiegen, gilt in Ländern wie Deutschland und der Schweiz die sogenannte Fremd- oder Selbstgefährdung.
Interpretationssache ist, was darunter zu verstehen ist. Reicht es, wenn ein Patient jemandem Drohbriefe schreibt, aber noch niemandem ein Haar gekrümmt hat? Nein, sagt Schieting: «Das wäre nur ein theoretisches Risiko. Wir müssen begründen, dass sich die Situation unmittelbar, in den nächsten zwei Tagen, zuspitzen könnte.»
Auch der Begriff Selbstgefährdung lässt sich sehr unterschiedlich auslegen. Matthias Koller war früher am Göttinger Landgericht selbst zuständig für solche Fälle. Heute kontrolliert er im Landesauftrag, wie die Gesetze in Niedersachsen in psychiatrischen Kliniken umgesetzt werden. Er erinnert sich an den Fall einer Magersüchtigen. Spätestens, wenn sich die Betroffene bis zu einem Body-Mass-Index von 13 heruntergehungert hat, wird so eine Anorexie lebensgefährlich. Damals wurde diskutiert: Darf man mit einer Zwangsbehandlung erst ab diesem Punkt beginnen? Oder darf man schon früher eingreifen, weil schon vorher die Gesundheit von Niere, Leber und Herz gefährdet ist?
Gerichtlich vorgeschrieben: die Freiheit zur KrankheitKoller selbst befürwortet eine weniger enge Auslegung des Rechtsbegriffs. Für ihn ist bereits «eine drohende deutliche Verwahrlosung oder Verschlechterung des Gesundheitszustandes wie beispielsweise eine Chronifizierung eines Leidens» ein zulässiger Grund, einen Patienten gegen seinen Willen vor sich selbst zu schützen. Klaus Gauger hätte es retten können, wenn er auf einen solchen Richter getroffen wäre. Allerdings zeigt das Beispiel Schweiz: Räumt man den Ärzten zu viele Freiheiten ein, hat das auch wieder seine Tücken.
2011 und 2024 hat das deutsche Bundesverfassungsgericht zwei Grundsatzurteile zu dem Thema gefällt. Darin betont es eine «Freiheit zur Krankheit» und die Einstufung der Zwangsbehandlung als «Ultima Ratio», als allerletzte therapeutische Möglichkeit. Seitdem, sagen Experten wie Schieting oder Koller, neigen noch mehr Richter dazu, das Recht zurückhaltend zu interpretieren.
Für den Psychiater Manfred Lütz zeigen diese Urteile: Es fehlt selbst in höchsten deutschen Gerichten an psychiatrischem Wissen. Von welcher Freiheit werde hier überhaupt geredet, fragt sich zum Beispiel Klaus Gauger. «Im akuten Krankheitszustand hat ein Schizophrener keinen freien Willen. Der Wahn ist deine Realität, der beherrscht dein Denken.» Ohne Krankheitseinsicht könne man keine freie Entscheidung treffen.
Und dennoch gibt es auch die anderen Patienten. Lütz, einst Chefarzt des Alexianer-Krankenhauses in Köln-Porz und heute Mitstreiter von Gauger, hat Schizophrene erlebt, die «waren mit ihren Wahnideen fröhlich und hatten sie gerne. Die wollten nicht behandelt werden. Die wollten weiter Stimmen hören.» Das sei aber ausgesprochen selten, sagt er. Fast alle Patienten seien sogar nach einer Zwangsbehandlung froh, dass sie durch die Wirkung der Medikamente nicht mehr von den Stimmen gequält würden.
Eine Odyssee über drei Kontinente2007, dreizehn Jahre nach seinem ersten Klinikaufenthalt, reduzierte Klaus Gauger die Dosis seiner Medikamente. Schnell begann er sich erneut verfolgt zu fühlen. 2010 kam er ein zweites Mal in die Psychiatrie. Als er sie verliess, hatte er immer noch eine Psychose, wie Ärzte den Realitätsverlust von Schizophrenen nennen. Seine «munter trabende Paranoia», so seine Beschreibung, sollte bald in «einen wilden Galopp übergehen».
2012 dann der dritte Klinikaufenthalt, mit den bekannten Konsequenzen. Gauger kratzte anschliessend sein Geld zusammen und flog in die USA. Von Paris aus, um die Flucht vor seinen imaginären Feinden zu verbergen. Am Mental Research Institute in Palo Alto, Kalifornien, hoffte er endlich Zugang zum System zu bekommen. Ohne Erfolg. Auch in New York, Washington, Toronto, Tokio blieben die Türen verschlossen.
Er irrte also weiter durch die Welt. Halluzinierte von Totenkopfsymbolen und blinkenden Ampeln, mit denen ihm seine Unterstützer Warnsignale sendeten. Vermutete gleichzeitig überall Attentäter und misstraute allem und jedem. Klappmesser und Pfefferspray gehörten zu seiner Grundausrüstung.
Elf Monate nach seiner Entlassung in Emmendingen endete seine Odyssee schliesslich in Spanien. Beim Trampen landete er vor einer psychiatrischen Klinik und entschloss sich, Hilfe zu suchen. Nach einer Woche vergeblicher Überzeugungsversuche stellte der Arzt dort seinem Patienten ein Ultimatum: Entweder er lässt sich auf eine Psychopharmakaspritze ein, oder er muss ein halbes Jahr bleiben, mit oder ohne Zustimmung. Die spanische Gesetzgebung ist sehr grosszügig: Hier reicht eine schwere psychische Krankheit für eine richterliche Verfügung. Gauger entschied sich für die Spritze.
Die Wirkung der Spritze war verblüffend: Er fühlte sich nicht mehr beobachtet, vorbei war es mit den Totenköpfen, den Scharfschützen und dem kybernetischen System. «Diese Zwangsbehandlung hat mich befreit, sie hat mir meine Wahnsymptome genommen», sagt Gauger. Dafür ist er dem Arzt noch heute dankbar. «Psychotischen Patienten muss man wieder zurück in die Realität verhelfen», sagt er. Notfalls auch gegen deren Willen.
Zu wenig Kontrollen, zu viele EinweisungenBraucht Deutschland also andere Gesetze? Nein, sagt der Jurist Matthias Koller. «Man müsste nur die bisherigen etwas grosszügiger interpretieren.» Rechtlich ständen Gerichten und Ärzten schon jetzt ausreichend Möglichkeiten zur Verfügung.
Zudem bringt eine laxere Gesetzgebung wieder eigene Probleme mit sich. Das zeigt das Beispiel der Schweiz. Eine fürsorgerische Unterbringung, wie Zwangseinweisungen hier genannt werden, benötigt in vielen Kantonen keine richterliche Zustimmung. Für die Anordnung einer Zwangsbehandlung, also der Gabe von Medikamenten, reicht teilweise eine chefärztliche Unterschrift. Es muss zwar in vorgeschriebenen Zeitabständen kontrolliert werden, ob die Massnahmen noch berechtigt sind. Zuständig dafür sind aber meist ebenfalls nur Ärzte.
Die Folge: Die Zahl der gegen ihren Willen in eine Psychiatrie eingewiesenen Patienten ist in der Schweiz so hoch wie in keinem anderen Land Europas. «Und bei einer ganzen Reihe dieser Fälle kann man kritisch hinterfragen, ob die Zwangsmassnahmen wirklich hilfreich für die Patienten sind», sagt Matthias Jäger, Direktor der Erwachsenenpsychiatrie der Psychiatrie Baselland. Einer seiner zentralen Kritikpunkte: dass Ärzte in vielen Kantonen ohne äussere Kontrollinstanz darüber entscheiden dürfen, ob sie einem Menschen bis zu sechs Wochen die Freiheit entziehen.
Mehr gesetzliche Freiheit heisst auch nicht unbedingt, dass Ärzte damit umgehen können. Am 24. März 2023 stach ein junger Schizophreniekranker in Flurlingen bei Schaffhausen einen Passanten nieder. Wenige Stunden zuvor war der Patient noch auf einer geschlossenen Station der Universitären Psychiatrischen Dienste Bern gewesen. Weil er in der Nacht zuvor «psychotisch» und «verbal laut» gewesen war, hatte sich ein Arzt entschieden, ihm zur Beruhigung Ausgang zu gewähren. Der Patient war ja schliesslich freiwillig in der Klinik.
Das Recht hätte es ohne weiteres hergegeben, ihn festzuhalten. Wenn ein freiwillig aufgenommener Patient das Krankenhaus wieder verlassen möchte, aber nicht in der Lage ist, seine Situation zu beurteilen und sich oder andere gefährden könnte, darf man ihn in der Schweiz 72 Stunden in der Klinik zurückbehalten. Kaum entlassen, kaufte sich der Patient ein Messer. Wenige Stunden später stach er sein Opfer nieder. Das Beispiel führt vor Augen: Wenn Ärzte ihre Möglichkeiten nicht nutzen, nützen auch keine laxen Gesetze.
Klaus Gauger: Meine Schizophrenie. Herder eBooks, Freiburg 2021. 248 S., Fr. 20.90.
Ein Artikel aus der «NZZ am Sonntag»
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