Private Ferienwohnung gebucht? Diese Rechte musst du kennen

Ob ein Ferienhaus am Meer, eine Unterkunft mit Lavendelblick in der Provence, ein schnuckeliges Zimmer in den Alpen oder ein hipper City-Spot – Ferienunterkünfte versprechen vor allem eines: Unabhängigkeit. Viele Reisende buchen ihre Bleibe inzwischen online – über Plattformen wie FeWo-direkt, Booking oder Airbnb. Was dabei oft übersehen wird: Bei privaten Gastgeberinnen und Gastgebern – also Menschen, die ihre Wohnung oder ein Gästezimmer nicht gewerblich vermieten – gelten spezielle Regeln.
Im Ernstfall kann das für Unwissende unangenehm werden: Zum Beispiel dann, wenn du wegen Waldbränden, Streiks, Krankheit oder anderen Planänderungen nicht anreisen kannst – oder wenn das Apartment in Wirklichkeit ganz anders aussieht als auf den Fotos. Diese Regeln und Rechte solltest du am besten schon vorher kennen.
Bevor du eine Ferienwohnung buchst, solltest du wissen: Das 14-tägige Widerrufsrecht gemäß EU-Verbraucherschutz greift bei Beherbergungsverträgen mit festem Termin – etwa Ferienwohnungen oder Hotelzimmern – grundsätzlich nicht, egal, ob die Unterkunft gewerblich oder privat vermietet wird (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).
Das bedeutet: Du kannst den Vertrag nicht einfach widerrufen, es sei denn, die Gastgeberin oder der Gastgeber räumt dir im Einzelfall ein freiwilliges Rücktrittsrecht ein – etwa in den Stornobedingungen.

Urlaub soll entspannen – doch was, wenn etwas schiefläuft? Wer eine Ferienwohnung bucht, sollte seine Rechte besser vorher kennen.
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Ferienhäuser und ‑wohnungen fallen, wie die Verbraucherzentrale Niedersachsen informiert, nicht unter das Pauschalreiserecht, sofern diese als Einzelleistung gebucht wurden. Bei privaten Ferienunterkünften, die nicht Teil einer Pauschalreise sind, greift in der Regel nur das Mietrecht nach dem BGB – genau wie bei gewerblichen Anbietern seit Juli 2018.
Ein gesetzliches Rücktrittsrecht für den Mieter oder die Mieterin (die Reisenden) besteht nicht. Der Vertrag ist bindend – es gelten ausschließlich die vom Gastgeber oder von der Gastgeberin definierten Stornierungsbedingungen. Gibt es keine, bist du zur Zahlung des vollen Betrags verpflichtet, auch bei Nichtanreise!
Auf diese Regeln weisen teilweise auch die jeweiligen Plattformen hin, entweder in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen oder direkt unter der zu vermietenden Unterkunft, zum Beispiel bei Fewo-direkt.
Das ist aber nicht immer bei allen Anbietern der Fall. Es lohnt sich daher, das Kleingedruckte direkt auf der Website der Unterkunft genau zu lesen und zu checken, welche Bedingungen konkret gelten. Gerade im Sommer, wenn es in Südeuropa wegen Hitze und Waldbränden häufig zu Beeinträchtigungen an Urlaubsorten kommen kann, ist das sinnvoll.
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen informiert, dass Buchungsplattformen nur Vermittler sind. Und diese haften für Vermieterleistungen nicht!
In seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) stellt zum Beispiel Booking.com klar: „Wir fungieren ausschließlich als Plattform und sind nicht in die Geschäftsbedingungen Dritter involviert.“ Bedeutet, dass die Plattform für die Reiseleistung keine Verantwortung übernimmt.
Klimaanlage oder Heizung funktionieren nicht, das versprochene WLAN ist nicht nutzbar und in der Dusche liegen Haare? Auch bei privat vermieteten Ferienwohnungen greift das Mietrecht.
Gastgeberinnen und Gastgeber – ob privat oder gewerblich – müssen sicherstellen, dass die Unterkunft sauber ist und sich in einem vertragsgemäßen Zustand befindet. Gibt es Mängel, kannst du mietrechtliche Ansprüche geltend machen. Dazu gehört das Recht auf Mängelbeseitigung, Preisminderung und Schadensersatz. Voraussetzung ist, dass du den Mangel unverzüglich beim Gastgeber oder bei der Gastgeberin anzeigst.
Doch in der Praxis ist das oft schwierig. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen kritisiert, dass Reisende bei Problemen oder Schäden häufig auf ihren Kosten sitzen bleiben.

Treten Mängel auf, solltest du diese dokumentieren und sofort melden.
Quelle: imago images/YAY Images
Anders sieht es aus, wenn die private Unterkunft Teil einer Pauschalreise ist: Dann haftet der Reiseveranstalter für die ordnungsgemäße Erbringung aller vereinbarten Leistungen – inklusive der Qualität der Unterkunft. Das bietet deutlich mehr Sicherheit im Problemfall.
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