Schwarz-Rot will Regeln für Sondervermögen lockern

Während viele auf die Fußball-WM schauen, zieht Schwarz-Rot im Bundestag eine neue Regel für das Sondervermögen Infrastruktur durch. Sie stand nicht im Entwurf der Bundesregierung. Am Mittwoch wurde sie kurzfristig in den Verkehrsausschuss eingebracht und dort beschlossen. Am Freitag soll der Bundestag entscheiden.
Versteckt ist die Änderung im „Infrastruktur-Zukunftsgesetz“, das offiziell vor allem Verfahren für Straßen, Schienen und Wasserstraßen beschleunigen soll. Tatsächlich geht es nun auch um die Haushalte von Ländern und Kommunen: Sie sollen Geld aus dem Sondervermögen künftig auch als Eigenanteil für andere Bundesprogramme einsetzen dürfen.
Entlastung für Haushalte der Länder und KommunenGeregelt werden soll das über Artikel 19 der Beschlussempfehlung. Er sieht einen neuen Paragraf 4a im Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz vor. Danach sollen Länder und Kommunen Geld aus dem Sondervermögen wie eigene Haushaltsmittel einsetzen können.
Praktisch würde das ihre Haushalte entlasten. Verlangt ein Bundesprogramm einen Eigenanteil, müsste dieser künftig nicht mehr zwingend aus dem laufenden Haushalt bezahlt werden. Stattdessen könnten Länder oder Kommunen dafür Geld aus dem Sondervermögen nutzen. Dadurch bliebe mehr Spielraum für andere Ausgaben.
Der ursprüngliche Entwurf der Bundesregierung enthielt die Änderung noch nicht. Sie stammt aus der Feder der Koalitionsfraktionen und wurde gegen die Stimmen der Opposition am Mittwoch eingefügt. Noch am Freitag vergangener Woche teilte das Büro des zuständigen Ausschussvorsitzenden Tarek Al-Wazir (Grüne) auf Anfrage dieser Zeitung mit, dass keine Änderungsanträge von Union und SPD vorlägen.
Opposition kritisiert „Taschenspielertrick“Die AfD-Fraktion lehnte die Vorlage am Mittwoch im Verkehrs- und im Haushaltsausschuss ab. Der AfD-Abgeordnete Michael Espendiller warf Union und SPD vor, die Zweckentfremdung des Sondervermögens gesetzlich auszuweiten. Länder und Kommunen dürften die Schuldenmilliarden künftig „wie eigene Haushaltsmittel“ einsetzen, sagte Espendiller dieser Zeitung. „Der Bürger bekommt damit also mehr Schulden statt mehr Straßen.“ Die AfD hält die Regelung nach Espendillers Worten für verfassungswidrig.
Auch die Linke kritisierte die geplante Änderung. Sascha Wagner, Sprecher für Kommunalfinanzen der Linksfraktion im Bundestag, sprach von einem „haushaltspolitischen Taschenspielertrick“. Geld werde „von der einen in die andere Tasche geschoben“, um die Finanznot der Kommunen zu kaschieren, sagte Wagner dieser Zeitung. „Mit Buchungstricks lässt sich die kommunale Finanzkrise jedoch nicht lösen.“
Länder forderten ÄnderungWarum braucht es die Änderung? Viele Förderprogramme des Bundes haben eigene Regeln. Einige schließen aus, dass für denselben Zweck noch anderes Bundesgeld eingesetzt wird. Genau das war beim Sondervermögen aber ein Problem: Länder und Kommunen wollten wissen, ob sie das Geld trotzdem nutzen dürfen, um ihren Eigenanteil bei anderen Förderprogrammen zu bezahlen.
Nach der geplanten Änderung soll das möglich sein. Das Sondervermögen dürfte dann mit anderen Bundesprogrammen kombiniert werden, solange ein Projekt dadurch nicht überfinanziert wird. Der Haushaltsausschuss schreibt in seinem Bericht, Länder und Kommunen könnten die Mittel künftig für notwendige Eigenanteile verwenden. Zusätzliche Belastungen für die öffentlichen Haushalte sieht der Ausschuss dadurch nicht.
Der Name des Gesetzes lässt seine Wirkung kaum erkennen. Das „Infrastruktur-Zukunftsgesetz“ klingt nach schnelleren Bauverfahren. In der Ausschussfassung steckt nun aber auch eine Änderung, die direkt in die Finanzplanung von Ländern und Kommunen eingreift.
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