Neues Gutachten erklärt AfD für verfassungswidrig: Finanzierung und KI-Einsatz werfen Fragen auf

Es war ein Auftritt mit großer Geste und noch größerem Anspruch: Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) präsentierte in der Bundespressekonferenz ein 1500 Seiten starkes Gutachten, das zu einem klaren Schluss kommt: Die Alternative für Deutschland sei verfassungswidrig im Sinne des Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz. Vorgestellt wurde das Werk von GFF-Vorstandsmitglied Prof. Dr. Dana-Sophia Valentiner und dem Projektleiter Dr. Bijan Moini, Legal Director der GFF.
Vorstellung des Gutachtens in der Bundespressekonferenz
© IMAGO
Die Referenten betonten den methodischen Anspruch. Acht Expertinnen und Experten für Verfassungsrecht, Rechtsextremismus und Datenanalyse hätten 13 Monate gearbeitet, über drei Millionen Datenpunkte ausgewertet und sich auf mehr als 2500 Belege gestützt. Im Unterschied zum Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, so Moini, habe die GFF auch Landes- und Kreisverbände sowie Parlamentsdokumente einbezogen.
Inhaltlich stützt sich das Ergebnis auf zwei „Säulen“: Die AfD richte sich gegen das Demokratieprinzip, weil sie politische Gegner strafrechtlich verfolgen wolle – belegt durch über 220 Einzeläußerungen von Spitzenpersonal wie Weidel, Chrupalla oder Brandner. Und sie richte sich gegen die Menschenwürde, indem sie ein ethnisch-kulturelles Volksverständnis propagiere und Muslime, Schutzsuchende und Deutsche mit Migrationsgeschichte rechtlich abwerte.
Auffällig war bereits in der Eröffnung ein Spannungsverhältnis, das sich durch die gesamte Pressekonferenz zog: Einerseits beanspruchte die GFF, ein rein wissenschaftliches, ergebnisoffenes Gutachten vorgelegt zu haben – die Staatsrechtler Christoph Möllers und Sophie Schönberger sollen dies bestätigt haben. Andererseits räumte Moini auf Nachfrage ein, Schönberger sei in der Frage der Menschenwürdeverletzungen „kritischer“ gewesen und habe nur einen Teil mitgetragen. Die zur Absicherung herangezogene zweite Begutachtung trägt das Ergebnis also nur partiell.
Ebenso bemerkenswert: Auf wiederholte Nachfragen – darunter des ARD-Vertreters – wollten sich Valentiner und Moini partout nicht zu der Frage positionieren, ob aus dem Gutachten politische Konsequenzen folgen sollten. Man habe „keine Agenda“, verfolge keine politische Forderung. Zugleich beziffert die GFF stolz die Zahl von mehr als 20.000 Privatspendern, die über eine Million Euro für genau dieses Projekt gegeben hätten. Dass diese Spender ergebnisoffen gespendet hätten, mag man bei einer im Vorfeld bereits politisch aufgeladenen Verbotsdebatte anzweifeln dürfen.
In der Bundespressekonferenz wurde das Gutachten vorgestellt: Vor dem Haus der Bundespressekonferenz die Forderung nach „Afd-Verbot.Jetzt“. Wobei die Anzahl der Teilnehmer an dieser Aktion überschaubar blieb.
© Florian Warweg
Die OAZ hakte an drei Stellen nach, die in der ansonsten erstaunlich affirmativen Fragerunde der Hauptstadtpresse weitgehend ausgespart blieben.
Erstens zum Einsatz Künstlicher Intelligenz: Bei drei Millionen Datenpunkten lag die Frage nahe, wie viel davon überhaupt menschlich geprüft wurde. Moini räumte ein, dass selbstverständlich nicht händisch ausgewertet worden sei. Man habe Prompts entwickelt, mit KI vorgefiltert und anschließend 33.000 Belege manuell geprüft, von denen 2500 ins Gutachten Eingang fanden. Damit wird klar: Ein erheblicher Teil der Vorselektion erfolgte algorithmisch – mit allen methodischen Unschärfen, die KI-gestützte Textklassifikation mit sich bringt. Also ein Aspekt, der durchaus als Einfallstor für Kritik an dem Gutachten dienen kann.
Zweitens zur Finanzierung: Die GFF betont konsequent, das Gutachten sei „ausschließlich durch private Spenden“ finanziert. Auf die Nachfrage dieser Zeitung, wie sich diese Darstellung zur Basisfinanzierung des Vereins durch große institutionelle Förderer verhält, wich Valentiner aus: Die GFF finanziere sich „ausschließlich durch Privatmodelle“ – wobei darunter auch Stiftungen subsumiert wurden. Tatsächlich findet sich auf der eigenen Website der GFF eine lange Liste institutioneller Geldgeber: darunter Luminate (das Vehikel von Ebay-Gründer Pierre Omidyar, dem langjährigen Hauptfinancier von Correctiv) für die Basisförderung, die Open Society Foundations von George Soros für Verfassungsbeschwerden und allgemeine Förderung, die Bertelsmann-Stiftung sowie Campact. Die Behauptung einer rein privaten, gewissermaßen graswurzelartigen Finanzierung verschleiert die transatlantische und stiftungsbasierte Einbettung der Organisation, die für die Einordnung ihrer Arbeit nicht ganz ohne Belang ist.
Drittens stellte diese Zeitung die demokratietheoretische Grundsatzfrage: Wie sinnvoll ist es, eine Partei verbieten zu wollen, die in bundesweiten Umfragen bei fast 30 Prozent steht, in Sachsen-Anhalt und anderen ostdeutschen Bundesländern sogar signifikant darüber – und was wäre die längerfristige Perspektive nach einem solchen Verbot, gerade vor dem historischen Hintergrund des KPD-Verbots und der späteren Gründung der DKP? Auch hier verweigerte die GFF die Antwort: Man äußere sich zu diesen Fragen nicht. Aus juristischer Sicht spiele die Größe der Partei für Artikel 21 Absatz 2 keine Rolle. Eine demokratietheoretische Reflexion darüber, ob ein Verbot tatsächlich das geeignete Mittel sei, fand schlicht nicht statt.
1500 Seiten umfasst das Gutachten zur möglichen Verfassungswidrigkeit der AfD.
© Florian Gaertner
Bemerkenswert war die Tonlage zahlreicher Fragen anderer Hauptstadtjournalisten. Mehrfach wurde nicht etwa kritisch nachgehakt, sondern in suggestiver Manier nahegelegt, die GFF müsse doch eigentlich offensiver einen Verbotsantrag fordern. Eine Kollegin „stolperte“ darüber, dass die GFF sich politisch nicht festlegen wolle. Die Frage, ob die Fakten den Behörden nicht ohnehin längst vorlägen, mündete in die Hoffnungsfrage, ob sich nun der „Drive“ der Verbotsbestrebungen ändere. Eine kritische Distanz zu den Prämissen der Verbotsdebatte war kaum erkennbar.
Besonders aufschlussreich war ein kurzer Wortwechsel: Auf die Frage, ob ein hypothetischer AfD-Antrag zum Verbot anderer Parteien nicht selbst genau jene „Verdrängung politischer Gegner aus dem politischen Leben“ wäre, die die GFF der AfD anlastet, antwortete Moini, dies wäre dann eben legitim, sofern gut begründet. Die Asymmetrie dieser Argumentation – wir dürfen, sie nicht – blieb unhinterfragt.
Das Gutachten ist abrufbar unter afd-gutachten.de. Es wird die Debatte zweifellos beeinflussen. Ob es sie auch erhellt, oder ob es vor allem als juristisches Munitionsdepot in einem hochpolitischen Konflikt dient, wird sich in den kommenden Monaten zeigen.
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