Gute Schwangere, schlechte Schwangere

Am 19. Mai 2026 berichtete die Westdeutsche Allgemeine Zeitung, dass der Direktor der Frauenklinik am Uniklinikum Essen, Prof. Dr. Rainer Kimmig, Schwangerschaftsabbrüche aus persönlichen Gründen nicht durchführt. Diese untersagte er auch seinem Personal. Ein Schwangerschaftsabbruch ist am Uniklinikum Essen derzeit nur bei der sogenannten medizinischen Indikation möglich: wenn Lebensgefahr für die Schwangere besteht oder das Kind nach der Geburt nicht lebensfähig wäre. Nach 25 Jahren im Dienst geht Dr. Kimmig dieses Jahr im Juli in Rente.
Am Tag der Berichterstattung veröffentlichte die Uniklinik eine Stellungnahme, nach dem Ausscheiden von Prof. Dr. Kimmig künftig Schwangerschaftsabbrüche durchführen zu wollen. Das wird vielerorts wie eine Zäsur behandelt, viele reagieren mit Erleichterung. Ich kann das nicht. Denn wenn ein Missstand nicht beendet wurde, weil er als Missstand erkannt und bekämpft wurde, sondern lediglich deshalb verschwindet, weil die Person dahinter in Rente geht, dann ist das kein Erfolg. Es ist ein stillschweigendes Eingeständnis jahrzehntelanger Duldung.
Ein Vierteljahrhundert lang war die größte Klinik einer Großstadt faktisch kein Ort für Schwangerschaftsabbrüche. Selbst bei kriminologischer Indikation – also bei Schwangerschaften infolge sexualisierter Gewalt oder bei Minderjährigen unter 15 Jahren – wurden Betroffene an andere Einrichtungen verwiesen. In einer Region, in der viele Krankenhäuser christliche Träger haben und Schwangerschaftsabbrüche ohnehin nur eingeschränkt anbieten, bedeutete das für unzählige Menschen unweigerlich Zeitverlust, lange Wege, Angst, Unsicherheit und medizinische Risiken. Ein einzelner Mann konnte über Jahrzehnte hinweg bestimmen, welche medizinischen Leistungen an einer öffentlichen Universitätsklinik erbracht werden – und welche nicht. Er konnte entscheiden, dass seine persönliche Überzeugung schwerer wiegt als die körperliche Unversehrtheit der Patient*innen. Und niemand stoppte ihn.
Die Essener Uniklinik schreibt in der oben erwähnten Stellungnahme: „Keine Frau in Not wurde im Stich gelassen […]“. Das zu glauben, fällt mir schwer. Paragraf 218a des deutschen Strafgesetzbuchs definiert selbst die medizinische Indikation viel zu eng. Und Not ist nicht nur, wenn Menschen kurz vor dem Tod stehen. Diese Sichtweise teilt Betroffene in gute Schwangere und schlechte Schwangere ein: diejenigen, die kurz vorm Sterben sind, und diejenigen, die „aus reiner Bequemlichkeit“ abtreiben wollen. Die gesellschaftliche Realität ist jedoch weit davon entfernt, und die Folgen dieser Dämonisierung haben für viele Menschen schwerwiegende Konsequenzen.
Fehlende Versorgung, die lebensgefährlich wirdIch weiß aus eigener Erfahrung, wie schnell fehlende Versorgung lebensgefährlich werden kann. Als ich 2021 erfuhr, dass ich schwanger war, litt ich bereits unter extrem ausgeprägten Myomen. Ein gesunder Uterus (Gebärmutter) sollte in meinem Alter nicht mehr als etwa 120 Gramm wiegen. Meiner wog 1,5 Kilogramm. Mehrere medizinische Fachpersonen gingen davon aus, dass ich eine Schwangerschaft nicht würde austragen können. Eine Fehlgeburt galt als wahrscheinlich. Trotzdem wurde mir keine medizinische Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch ausgestellt.
Dabei wird oft verdrängt, dass auch eine Fehlgeburt eine massive körperliche und psychische Belastung darstellen kann. Während ich auf meinen verpflichtenden Beratungstermin wartete, löste die Schwangerschaft eine Komplikation aus: Ich erlitt eine beidseitige Lungenarterienembolie. Ich wäre beinahe gestorben. Die Sterblichkeitsrate bei einer Lungenembolie liegt bei etwa 30 Prozent. Ich lag mit Herzschwäche in der Kardiologie, musste hochdosierte Gerinnungshemmer nehmen und befand mich in einer Situation, in der eine Fehlgeburt für mich akute Lebensgefahr bedeutet hätte. Und dennoch wurde selbst dann keine medizinische Indikation gestellt.
Ich musste weiterhin denselben Weg gehen wie Menschen ohne medizinische Gefährdung: Schwangerschaftskonfliktberatung, Bescheinigung, dreitägige Wartefrist. Mein Leid hätte mit der medizinischen Indikation verhindert oder zumindest deutlich reduziert werden können. Stattdessen wurde ich von einem System alleingelassen, das vorgibt, Leben schützen zu wollen, dabei aber konkrete Menschen immer wieder nicht nur im Stich lässt, sondern auch aktiv gefährdet.
Also ich lese, dass die Uniklinik künftig Abbrüche durchführen will. Aber mich beschäftigt nicht die Zukunft, sondern die Vergangenheit. Wie viele Menschen mussten in den letzten 25 Jahren unnötig leiden? Wie viele erlebten schwere Komplikationen, weil sie nicht rechtzeitig abbrechen konnten? Wie viele verpassten die gesetzliche Frist von 12 Wochen, weil sie innerhalb dieses engen Zeitfensters keine Klinik fanden? Wie viele Minderjährige waren darunter, deren Leben jetzt auf drastische Weise anders ist? Wie viele Menschen wurden infolge einer Vergewaltigung schwanger und mussten diese Schwangerschaft austragen, weil ein Chefarzt entschieden hatte, dass ihr Wille weniger zählt als seine Moralvorstellungen? Wie viele werden bis heute jeden einzelnen Tag an die Gewalt erinnert, der sie ausgesetzt wurden?
Diese Fragen lassen sich vermutlich nie vollständig beantworten. Das ist ein unvorstellbar großes Problem.
Deshalb halte ich die Debatte über Schwangerschaftsabbrüche auch für zutiefst unehrlich. Oft wird so getan, als gehe es um einen einzelnen medizinischen Eingriff. Tatsächlich werden hier Machtfragen verhandelt: Wer darf über den Körper einer schwangeren Person bestimmen? Wem wird moralische Autorität zugesprochen? Und warum gilt die Gewissensfreiheit eines Chefarztes offenbar als schützenswerter als die körperliche und psychische Unversehrtheit der Menschen, die auf medizinische Versorgung angewiesen sind?
Parallelen zur SterbehilfeProfessor Kimmig beschreibt seine Haltung selbst als humanistisch. Er argumentiert, er könne nicht „damit leben“, einen Schwangerschaftsabbruch durchgeführt zu haben. Er betont in dem WAZ-Artikel, man dürfe „weder am Anfang noch am Ende das Leben eines anderen beenden“. Er zieht Parallelen zur Sterbehilfe und versteht seine Position als Ausdruck von Respekt vor dem Leben. Doch diese Argumentation blendet etwas Entscheidendes aus: Schwangerschaften finden nicht abstrakt statt. Sie passieren in Körpern. In Leben. Unter konkreten sozialen, gesundheitlichen und psychischen Bedingungen. Und eine Schwangerschaft ist immer mit erheblichen gesundheitlichen Risiken verbunden.
Wenn ein Arzt sagt, er wolle „kein fremdes Leben beenden“, bedeutet das in der Realität oft, dass andere Menschen gezwungen werden, Risiken, Schmerzen und Traumata zu tragen, die sie niemals gewählt haben. Die moralische Last seiner Entscheidung trägt nicht er selbst. Die Betroffenen tragen sie.
Erschütternd finde ich dabei auch die Haltung gegenüber Schwangerschaften infolge sexualisierter Gewalt. Selbst hier wurden an der Uniklinik Essen keine Abbrüche vorgenommen. Kimmig erklärte dazu sinngemäß, das Kind könne nichts für die Umstände seiner Entstehung. Dieser Satz wird häufig verwendet, um moralische Überlegenheit zu demonstrieren. Tatsächlich verschiebt er aber den Fokus vollständig weg von der betroffenen Person. Die Gewalt, die Traumatisierung, die psychischen und körperlichen Folgen – all das tritt plötzlich hinter der Vorstellung zurück, ein Arzt müsse seine persönliche ethische Reinheit bewahren.
Eine Schwangerschaft bei Menschen unter 15 Jahren ist in Deutschland pauschal als kriminologische Indikation zu betrachten. Die Uniklinik Essen hat selbst Kinder, die akut Hilfe brauchten, 25 Jahre lang im Stich gelassen. Wo bleibt hier Verantwortung, wo bleibt die Solidarität?
Ein gesellschaftlicher SkandalBei Schwangerschaftsabbrüchen geht es nicht um abstrakte Philosophie, sondern um konkrete Menschenleben. Um Minderjährige. Um Frauen, die vergewaltigt wurden. Um Menschen mit schweren Erkrankungen. Um Schwangere, die keine Kraft, keine finanziellen Mittel oder keine Zeit hatten, quer durch Nordrhein-Westfalen zu fahren, um eine Klinik zu finden, die ihnen hilft. Um Menschen, die ihre Kinder nicht in ungünstige Lebensumstände hineinsetzen mögen. Menschen, die nur das Beste für sich und ihre Familie wollen.
Dass all diesen Menschen an einer öffentlichen Universitätsklinik nicht geholfen wurde, sollte ein gesellschaftlicher Skandal sein. Universitätskliniken haben nicht nur einen Versorgungsauftrag, sondern auch einen Ausbildungsauftrag. Wenn Schwangerschaftsabbrüche dort faktisch tabuisiert werden, hat das Auswirkungen weit über einzelne Patient*innen hinaus. Es prägt Generationen von Medizinstudierenden. Es signalisiert jungen Mediziner*innen, dass reproduktive Gesundheitsversorgung etwas moralisch Fragwürdiges sei. Und es trägt dazu bei, dass die Versorgungslage immer schlechter wird. Dieser Missstand wird jahrelang nachwirken, auch wenn Rainer Kimmig bald in Rente geht. Wer wird das verantworten? Wohl niemand.
Schwangerschaftsabbrüche verschwinden nicht, nur weil man sie erschwert. Menschen hören nicht auf, ungewollt schwanger zu werden, da bisher keine Verhütungsmethode zu 100 Prozent funktioniert. Sexualisierte Gewalt hört nicht auf, genauso wenig wie Schwangerschaften als deren Folge. Chronische Erkrankungen, die unter Umständen dazu führen können, dass sich Menschen für Abbrüche entscheiden, hören nicht auf. Die einzige Frage hier ist, ob Menschen sicheren Zugang zu medizinischer Versorgung haben – oder ob man sie alleinlässt.
Genau deshalb empfinde ich den bevorstehenden Ruhestand des Chefarztes nicht als Anlass zur Erleichterung. Mich beschäftigt vielmehr, wie viele Menschen in diesen 25 Jahren unnötig verletzt wurden, weil nicht nur Institutionen, sondern auch Menschen den Mut verloren haben, sich einem einzelnen Mann entgegenzustellen. Gerechtigkeit wäre nicht, dass Abbrüche irgendwann „danach“ angeboten werden. Gerechtigkeit wäre gewesen, den Betroffenen sofort zu helfen – unabhängig von der persönlichen Gesinnung einzelner Ärzte.
Und diese Gerechtigkeit wird für viele zu spät kommen.
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