Kleine Händler erhalten Erleichterung, da die Regierung von Chhattisgarh in Altfällen auf Mehrwertsteuergebühren von bis zu 25.000 Rupien verzichtet

Kleine Händler können aufatmen, da die Regierung von Chhattisgarh beschlossen hat, die Mehrwertsteuer von bis zu 25.000 Rupien in Fällen zu erlassen, die seit mehr als 10 Jahren anhängig sind, sagten Beamte am Samstag. Der Schritt, alte Mehrwertsteuergebühren abzuschreiben, wird voraussichtlich mehr als 40.000 Händlern zugutekommen und dazu beitragen, Rechtsstreitigkeiten in mehr als 62.000 Fällen zu reduzieren, was den Compliance-Aufwand erheblich verringert, betonten sie. Gleichzeitig werden im Rahmen der umfassenderen Agenda zur Verbesserung des Geschäftsklimas im Bundesstaat mehrere Änderungen der GST-Bestimmungen (Goods and Service Tax) eingeführt, sagten sie. Während der Kabinettssitzung unter Vorsitz von Ministerpräsident Vishnu Deo Sai am Freitag wurden die Entwürfe des Chhattisgarh Goods and Services Tax (Amendment) Bill 2025 und des Chhattisgarh Settlement of Outstanding Tax, Interest and Penalty (Amendment) Bill 2025 genehmigt, hieß es in einer offiziellen Pressemitteilung. Beide Gesetze werden in der kommenden Monsun-Sitzung des Die Versammlung soll am 14. Juli beginnen, hieß es weiter. Der genehmigte GST-Änderungsentwurf enthalte wichtige Änderungen, die auf den Beschlüssen der 55. Sitzung des GST-Rates basieren, hieß es. „Eine wesentliche Erleichterung betrifft Fälle, in denen nur Strafen verhängt werden, also keine Steuerforderung. In solchen Fällen wurde die obligatorische Anzahlung für die Einreichung eines Einspruchs bei der Berufungsinstanz von 20 Prozent auf 10 Prozent gesenkt, was der Wirtschaft dringend benötigte Erleichterung verschafft“, hieß es. „Um Einheitlichkeit zu erreichen, wurde die Bestimmung zum ‚Zeitpunkt der Lieferung‘ hinsichtlich der Steuerpflicht von Gutscheinen gestrichen, da es diesbezüglich widersprüchliche Ansichten verschiedener Behörden gab. Diese Änderung soll für Klarheit und Einheitlichkeit sorgen“, heißt es in der Mitteilung. Darüber hinaus wurde eine wichtige Änderung vorgeschlagen, um Lagertransaktionen in Sonderwirtschaftszonen (SEZ) vom GST-Geltungsbereich auszuschließen, heißt es in der Mitteilung. Dabei handelt es sich um Waren, die in Lagern in Sonderwirtschaftszonen (SEZ) gelagert werden und mehrfach ohne physische Bewegung gehandelt werden können, heißt es in der Mitteilung. Die Änderung zielt darauf ab, zur Steigerung der Handelsaktivitäten in Sonderwirtschaftszonen.
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