Wie läuft der Prozess bei Gehaltsverhandlungen für Beamte ab? Details in A Haber...

Die Zeit für den Tarifvertrag der achten Amtszeit, der rund vier Millionen Beamte und 2,5 Millionen Beamte im Ruhestand betrifft, läuft. Die Verhandlungen endeten mit einer Teilvereinbarung. Während in elf Dienstzweigen Vereinbarungen erzielt wurden, kam es zu keiner Einigung über den Vorschlag zur allgemeinen Lohnerhöhung.
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Memur-Sen kündigte an, dass es sich nicht an das Schiedsgericht für öffentliche Beamte wenden werde, um Tarifverhandlungen zu führen.
In diesem Zusammenhang musste sich das Memur-Sen bzw. das Public Employer Board, der autorisierte Dachverband im Tarifvertrag der 8. Amtszeit, gemäß Gesetz Nr. 4688 innerhalb eines Tages an das Schiedsgericht für öffentliche Beamte wenden.
In einer Erklärung von Memur-Sen hieß es, Memur-Sen werde sich nicht an das Schiedsgericht wenden. „Die Verhandlungen über den Tarifvertrag für die 8. Amtszeit, die wir nach dem Prinzip ‚Gerechtigkeit bei den Einkommen und Ausgewogenheit bei den Löhnen‘ geführt und in denen wir hart daran gearbeitet haben, den beschädigten Arbeitsfrieden wiederherzustellen und das Einkommensniveau von Beamten und Rentnern zu erhöhen, endeten aufgrund der Haltung des öffentlichen Arbeitgebers, der auf keiner Lösung besteht, mit einer Meinungsverschiedenheit. Als Memur-Sen haben wir beschlossen, das unterzeichnete Sitzungsprotokoll bezüglich der Verhandlungen über den Tarifvertrag für die 8. Amtszeit, die mit einer Meinungsverschiedenheit endeten, nicht dem Schiedsgericht vorzulegen und haben uns nicht an den Schiedsrichter gewandt.“
Laut Gesetz hat neben dem zuständigen Dachverband auch der öffentliche Arbeitgeberrat das Recht, tagsüber Berufung beim Schiedsgericht einzulegen. Sollte der öffentliche Arbeitgeberrat dies nicht tun, wird die Entscheidung der parlamentarischen Haushaltsdebatte vorgelegt, wo sie nach Inkrafttreten der Entscheidung entschieden wird.
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WIE WIRD DER PROZESS ABLAUFEN? Der Nachrichtenreporter Murat Sekban berichtete über die Einzelheiten. Sekbans Aussagen lauten wie folgt: „Die Verhandlungen zum 8. Tarifvertrag waren ein Prozess, der 6,5 Millionen Beamte und Rentner unmittelbar betraf. Es gab einen Verhandlungstisch, an dem die Gehaltserhöhungen für Beamte und Rentner in den Jahren 2026 und 2027 besprochen wurden. Nach den Treffen konnten sich die Parteien jedoch nicht einigen. Erinnern wir uns zunächst daran: Was war das letzte Angebot der Regierung? Es bot eine Erhöhung um 11 Prozent für die ersten sechs Monate des Jahres 2026 und um 7 Prozent für die zweiten sechs Monate. Es gab ein Erhöhungsangebot um 4 Prozent für die ersten sechs Monate des Jahres 2027 und eine Erhöhung um 4 Prozent für die zweiten sechs Monate. Es gab auch einen Vorschlag für eine Erhöhung des Grundgehalts um 1.000 TL. Memur Sen, der die Beamten vertrat, nahm dieses Angebot jedoch nicht an. Und es kam zu keiner Einigung. Wie funktioniert also das Verfahren, wenn diese Einigung nicht zustande kommt? Hier kommt das Schiedsgericht ins Spiel. Memur Sen hatte angekündigt, nicht vor das Schiedsgericht. Wie wird das Verfahren nun ablaufen? Memur Sen kündigte an, dieses Mal nicht vor das Schiedsgericht zu gehen. Noch einmal: Bis August bleibt noch etwas Zeit. Dann könnte das Arbeitsministerium die Angelegenheit an das Schiedsgericht verweisen. Das Schiedsgericht wird dann nach Einreichung des Antrags innerhalb von fünf Tagen über die Gehaltserhöhungen für 2026-2027 entscheiden. Dies war jedoch nicht ungewöhnlich. Memur Sen kündigte an, diese Gehaltserhöhungsvorschläge nicht dem Schiedsgericht vorzulegen. Künftig wird das Arbeitsministerium aufgefordert, das Schiedsgericht um die Festlegung der Gehaltserhöhungen für Beamte für 2026-2027 zu bitten. Wir gehen davon aus, dass das Ministerium für Arbeit und Soziales in den kommenden Tagen in dieser Angelegenheit tätig wird.
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Es wurde Einigung über 58 Artikel zu allgemeinen finanziellen Sozialrechten und 311 Artikel zu Dienstleistungsbranchen erzielt. Die Regierung schlug eine Erhöhung um 11 % für die ersten sechs Monate des Jahres 2026, um 7 % für die zweiten sechs Monate und um 4 % für die ersten sechs Monate und 4 % für die zweiten sechs Monate des Jahres 2027 vor. Die am 15. August 2025 vorgeschlagene Erhöhung des Grundgehalts um 1.000 TL wurde ebenfalls bekräftigt.
ÖFFENTLICHER ARBEITGEBER HAT BEIM SCHIEDSGEMEINDE EINE ERHÖHUNG DER BEAMTENANGABEN BEANTWORTET Der öffentliche Arbeitgeberrat hat im Rahmen des Tarifvertrags der 8. Amtszeit seinen Antrag beim Schiedsgericht für öffentliche Beamte gestellt.

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