Ministerium kündigt neue Vorschriften für Etiketten von Sahne und Clotted Cream an: Der Begriff wird nicht mehr verwendet

Der vom Ministerium erstellte „Türkische Lebensmittelkodex für Sahne und Sahne-Kommuniqué“ wurde im Amtsblatt veröffentlicht und trat in Kraft.
Dementsprechend werden die Produkte im Geltungsbereich des Rundschreibens aus Kuh-, Schaf-, Ziegen- oder Büffelmilch gewonnen.
Die bei der Herstellung von fermentierter oder saurer Sahne zu verwendenden Milchsäurebakterien müssen bis zum Verfallsdatum im Produkt vorhanden, lebendig und aktiv sein.
Sahne und Streichrahm mit eingetragener geografischer Angabe werden gemäß den in der gemäß dem Gesetz über gewerbliches Eigentum ausgestellten Eintragung der geografischen Angabe angegebenen Merkmalen auf den Markt gebracht, sofern sie nicht gegen die Lebensmittelgesetzgebung verstoßen.
Kein tierisches oder pflanzliches Fett außer MilchfettProdukte, die im Rahmen des Kommuniqués auf den Markt gebracht werden, dürfen außer Milchfett keine tierischen Fette oder Pflanzenöle enthalten. Den Produkten dürfen außer Milcheiweiß keine anderen Proteine zugesetzt werden.
In aromatisierten verarbeiteten Sahneprodukten dürfen keine Aromastoffe verwendet werden, die zu Nachahmungen oder Verfälschungen führen würden, und in Sahneprodukten dürfen keine Aromastoffe direkt verwendet werden.
Mit dem Kommuniqué wurden auch die Grundsätze zur Kennzeichnung von Produkten neu geregelt.
Dementsprechend darf der Begriff „Creme“ nicht auf dem Etikett, in der Werbung, Verkaufsförderung und Präsentation von Produkten verwendet werden, die für ähnliche Zwecke und außerhalb des Geltungsbereichs des Rundschreibens hergestellt werden.
Die Bezeichnung „verarbeitete Sahne“ darf nicht als Lebensmittelbezeichnung verwendet werden. Bei verarbeiteter Sahne muss die Lebensmittelbezeichnung entsprechend den Bezeichnungen in den Produktbeschreibungen und auf Grundlage der Produkteigenschaften angegeben werden.
Die Gewürzzutat wird auf dem Etikett angegebenDie Aromazutat und der Prozentsatz der in aromatisierten verarbeiteten Sahne verwendeten Zutaten werden zusammen mit dem Namen des Lebensmittels im Hauptanzeigebereich angegeben.
Wenn bei der Herstellung von fermentierter oder saurer Sahne oder gesäuerter Sahne Enzyme verwendet werden, wird dieses Enzym in der Zutatenliste oder unter der Zutatenliste auf dem Lebensmitteletikett angegeben.
Stammt die für die Herstellung von Sahne und Clotted Cream verwendete Milch von einer einzigen Tierart, wird neben dem Namen des Lebensmittels auch der Name dieser Tierart angegeben. Abbildungen der Tierart können auf dem Etikett dieser Produkte erscheinen.
Wenn bei der Herstellung von Sahne und Kaymak Milch oder Sahne verschiedener Tierarten gemischt wird, dürfen die Namen der Tierarten, aus denen das Produkt gewonnen wurde, auf dem Etikett erscheinen, zusammen mit Angaben wie „Hergestellt aus der Milch oder Sahne von Kühen, Schafen, Ziegen und Wasserbüffeln“. Abbildungen von Arten wie Kühen, Schafen, Ziegen oder Wasserbüffeln dürfen auf dem Etikett dieser Produkte jedoch nicht erscheinen.
Die Bezeichnung des Lebensmittels auf dem Etikett der Streichcreme muss in Schriftgröße mit einer Höhe von mindestens 3 Millimetern angegeben werden.
Lebensmittelunternehmer, die vor dem Veröffentlichungsdatum des Kommuniqués tätig wurden, müssen diese Bestimmungen bis zum 31. Dezember einhalten. Produkte, die vor diesem Datum hergestellt wurden, bleiben bis zum Ende ihrer Haltbarkeitsdauer auf dem Markt.
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