VON DER ZOLLDIREKTION SARP

Der Zahlungsauftrag über einen Betrag von 250.000,00 TL vom 27.02.2025 mit der Nummer 106707864, ausgestellt auf MUBARIZ SAFAROV mit dem aserbaidschanischen Pass Nr. C03588133, konnte nicht zugestellt werden, da die besagte Person eine aserbaidschanische Adresse hat. Im Rahmen der in den Artikeln 103–106 des Steuerverfahrensgesetzes Nr. 213 und der Allgemeinen Mitteilung zum Steuerverfahrensgesetz, Seriennummer 345 und 577, festgelegten Verfahren und Grundsätze ist das Datum der Bekanntmachung der 15. Tag nach dem 10.09.2025, d. h. das Datum, an dem die Bekanntmachung an der für Bekanntmachungen in unserer Direktion vorgesehenen Stelle ausgehängt wird. Hiermit wird bekannt gegeben, dass, wenn innerhalb eines Monats ab diesem Datum ein Antrag persönlich oder durch einen Bevollmächtigten bei unserer Direktion gestellt wird oder wenn die vollständige Adresse per Einschreiben oder Telegramm mitgeteilt wird, die eingeschriebene offizielle Bekanntmachung innerhalb einer bestimmten Frist erfolgt; andernfalls gilt die Mitteilung mit Ablauf eines Monats ab dem Tag der Bekanntgabe als erfolgt.
Pressenummer: ILN02293704 #ilan.gov.tr
ahaber