VOM KATASTERGERICHT MERSIN

Da entschieden wurde, dass die Berufungsanträge einiger der Angeklagten vom Anwalt Atty. Abdullah Erkol, der Anwalt einiger der Angeklagten, Atty. Suud Metin und der Angeklagte Şükriye Aslan werden den Angeklagten Ali Gülü Könte, Savaş Tay, Ayşe Sevim (Tochter von Halil İbrahim), Ayşe Sevim, Hıdır Tay, Elif Eralp (Uysal), Ayşe Fatma Doğançiçek und Şaban Şahbaz in der begründeten Entscheidung vom Datum mitgeteilt 23.12.2021 und nummeriert mit Aktenzeichen 2013/309 und Urteil 2021/217 unseres Gerichts; URTEIL: 1- DER FALL WIRD AKZEPTIERT. 2- Gegenstand der Klage ist die Aufhebung der Katasterfeststellung des unbeweglichen Eigentums mit der Nummer 9, Block 121, Flurstück 121, gelegen im Viertel Karahıdırlı/Hacıalanı, Bezirk Erdemli, Provinz Mersin. Die Immobilie wird aufgrund ihrer Fläche und Eigenschaften in der Festsetzung in 3 Anteile aufgeteilt. 1 Anteil wird im Grundbuchamt auf den Namen von Hasan Kurnaz mit der TR-ID-Nummer 43081409256 FESTGESTELLT, AUFGEZEICHNET und REGISTRIERT, 1 Anteil wird auf den Namen von Celil Genç mit der TR-ID-Nummer 43360399940 FESTGESTELLT, 1 Anteil wird auf den Namen von Ramazan Genç mit der TR-ID-Nummer 43357400062 FESTGESTELLT.
Die Entscheidung wird anstelle einer Benachrichtigung öffentlich bekannt gegeben. Innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Entscheidung ist bei unserem Gericht ein Antrag einzureichen, gegen den beim Regionalgericht Adana Berufung eingelegt werden kann.
ahaber