Verkehrsstrafen ändern sich von Grund auf! Welche Strafen drohen bei Trunkenheit am Steuer, Nichtanlegen des Sicherheitsgurts und Rotlichtverstößen?

Wer ein Kraftfahrzeug ohne Führerschein führt, muss mit einer Geldbuße von 40.000 Lira rechnen. Wer ein Kraftfahrzeug führt, nachdem ihm der Führerschein von den Gerichten, Staatsanwaltschaften oder den im Gesetz genannten Behörden vorübergehend oder vorsorglich entzogen wurde, muss mit einer Geldbuße von 200.000 Lira rechnen .
Wer trotz Entzug seines Führerscheins ein Kraftfahrzeug benutzt, muss mit einer Verwaltungsstrafe von 200.000 Lira rechnen. Darüber hinaus wird dem Betreiber, der das Fahren von Kraftfahrzeugen gestattet, eine Geldstrafe von 40.000 Lira auf Grundlage des Kennzeichens auferlegt.
Sofern auf den Autobahnen nicht durch ein Schild etwas anderes angegeben ist, gelten für Fahrzeuge wie Lastkraftwagen und Traktoren Vorschriften zur Einhaltung der Fahrspur, mit Ausnahme von Motorrädern, Personenkraftwagen, Kleintransportern, Lieferwagen, Kleinbussen und Bussen. In diesem Zusammenhang müssen Fahrer bei der Nutzung anderer Fahrzeuge als Motorräder, Autos, Pickups, Kastenwagen, Kleinbusse und Busse in die gleiche Richtung fahren.
Fahrer dürfen auf zweispurigen Straßen die linke Spur nur zum Überholen und Abbiegen benutzen, auf Straßen mit mehr als zwei Spuren die zweite Spur von rechts nur zum Überholen und auf Straßen mit mehr als zwei Spuren alle anderen Spuren außer den beiden äußersten rechten Spuren nur zum Linksabbiegen.
Darüber hinaus dürfen Autofahrer auf Schnellstraßen innerhalb von Wohngebieten nicht in die entgegengesetzte Richtung fahren.
Auf Autobahnen und Schnellstraßen außerhalb von Wohngebieten ist das Fahren in die entgegengesetzte Richtung nicht mehr möglich.
Auf Fußgängerwegen dürfen keine Fahrzeuge fahren, und auf Radwegen und Radfahrstreifen dürfen keine anderen Fahrzeuge als Fahrräder und Elektroroller fahren. Fahrer sind verpflichtet, auf für den Verkehr gesperrten oder für bestimmte Fahrzeuge reservierten Straßen keine anderen als die zugelassenen Fahrzeuge zu fahren.
Andererseits dürfen Fahrer – egal, ob sie in Kolonnen, Gruppen, Konvois oder einzeln fahren – ihre Fahrzeuge auf der Autobahn nicht so anhalten, dass sie den Verkehrsfluss durch willkürliche Handlungen teilweise oder vollständig behindern und so das Überholen anderer Fahrzeuge erschweren oder gefährden.
ahaber