TC ACIPAYAM 2. Strafgericht erster Instanz

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TC ACIPAYAM 2. Strafgericht erster Instanz

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VOM ACIPAYAM 2. STRAFGERICHT ERSTER INSTANZ

Unser Gericht hat am 06.02.2025 mit der Nummer 2024/414, Aktenzeichen 2025/77 entschieden, die Urteilsverkündung bezüglich der Angeklagten MADINAHON YUNUSOVA wegen vorsätzlicher Körperverletzung (vorbehaltlich einer 5-jährigen Bewährungsstrafe) aufzuschieben. Es wurde davon ausgegangen, dass das Urteil der Angeklagten MADINAHON YUNUSOVA trotz aller Nachforschungen nicht zugestellt werden konnte und dass die durchgeführte Adresssuche nicht die vollständige, für die Zustellung geeignete Adresse ergeben hat. Gemäß den Artikeln 28 und 29 des Gesetzes Nr. 7201 wird die Berufung durch eine Bekanntmachung bekannt gegeben, und gemäß Artikel 31 desselben Gesetzes gilt das Urteil 15 Tage nach seiner Veröffentlichung als bekannt gegeben, und innerhalb der gesetzlichen Frist von 15 Tagen ab diesem Datum muss ein Antrag bei unserem Gericht oder dem zuständigen Strafgericht erster Instanz eingereicht werden, oder es muss eine Erklärung gegenüber dem Gerichtsschreiber abgegeben werden, und die Erklärung muss im Protokoll festgehalten werden, und das Protokoll muss dem Richter vorgelegt werden. Hiermit wird bekannt gegeben, dass die Entscheidung rechtskräftig wird, wenn die Berufung nicht beim Regionalgericht Denizli eingelegt und genehmigt wird.

Pressenummer: ILN02226896 #ilan.gov.tr

ahaber

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