Sie werden dafür sorgen, dass Rentner und Arbeitnehmer von Kredithaien ausgebeutet werden.

Die Entscheidung der Großen Generalversammlung des Obersten Berufungsgerichts zur Vereinheitlichung der Rechtsprechung, die die Sperrung von Renten durch Banken legalisierte, kündigte an, dass auch Kredithaie und Vermieter Löhne pfänden dürfen. Ein Richter, der mit der Pfändungsentscheidung nicht einverstanden war, schrieb in seiner abweichenden Meinung unter der Entscheidung: „Obwohl es in der Entscheidung zur Vereinheitlichung der Rechtsprechung (UDC) um die Sperrung von Renten (Umtausch, Ausgleich, Übertragung usw.) aufgrund nicht zurückgezahlter Verbraucherkredite geht, können Konzept und Gegenstand nicht darauf beschränkt werden.“
GÜLTIG FÜR ALLE
Der Richter erklärte: „Aufgrund der Mehrheitsentscheidung muss davon ausgegangen werden, dass eine Rente gesperrt werden kann, wenn ein gewerblicher Kredit aufgenommen wird oder ein Verbraucher- oder gewerblicher Kredit besichert wird, und zwar nicht nur bei Verbraucherkrediten. Anders ausgedrückt: Da die Sperrung/Pfändung einer vollen Rente feststeht, kann die Forderungsquelle nicht eingeschränkt werden.“ Der Richter erläuterte außerdem, wie Kredithaie die Renten von Menschen mit niedrigem Einkommen pfänden können:
Der Gläubiger könnte sogar ein Kredithai sein. Stimmt beispielsweise ein Rentner in einem Kreditvertrag einer Sperrung seiner Rente bei der Bank zu, legt der Kredithai der Bank die bei Vertragsunterzeichnung erhaltene Sperrerlaubnis vor. Diese erteilt ihm das Recht, die Rente, die er niemals pfänden kann, zu pfänden und auf sein eigenes Konto zu überweisen. Wenn Banken dieses Recht zugestanden wird, wäre es mit den Grundsätzen von Gleichheit, Recht und Gerechtigkeit unvereinbar, es anderen Gläubigern zu verwehren.
Auch die Gehälter der Mieter sind gefährdet
In seiner abweichenden Meinung stellte der Richter fest, dass aufgrund von Präzedenzfällen auch Mieter, die ihre Miete nicht zahlen können, mit der Pfändung ihrer Rentenansprüche rechnen müssen. Die Warnung des Richters lautete unter anderem: „Eine während eines Mietverhältnisses erteilte Sperrgenehmigung (selbst bei unwirksamer Räumungsklage) verleiht dem Vermieter durch diese Entscheidung das Recht und die Befugnis, die Rente des Mieters in Bezug auf die Miete zu sperren bzw. zu pfänden. Andernfalls würde die Sperrung von Bankforderungen, während sie für Forderungen gegenüber Kredithaien, Vermietern oder den Urhebern des Werks nicht möglich ist, eine Doppelmoral darstellen.“ Diese Aussage verdeutlichte, dass nicht nur Rentner, sondern auch Arbeitnehmer und Arbeiter gefährdet sind.
SÖZCÜ