Verfassungsgericht weist Einspruch der CHP gegen HSK zurück

Die CHP hatte beim Verfassungsgericht (AYM) Einspruch eingelegt und argumentiert, dass die Wahl der Mitglieder des Rates der Richter und Staatsanwälte (HSK) durch die Große Nationalversammlung der Türkei sowohl verfahrensrechtliche als auch materielle Grundsätze verletzt habe. Nach der Berufung erklärte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CHP, Gökhan Günaydın: „Gestern Abend erlebte die Große Nationalversammlung der Türkei eine ihrer finstersten Nächte.“ Er argumentierte, die HSK-Wahlen seien eindeutig gesetzeswidrig gewesen.
Das Verfassungsgericht hat über die Berufung entschieden. Es lehnte den Antrag auf Annullierung der Wahl und Aussetzung ihrer Durchführung ab. Die Entscheidung erging mit Stimmenmehrheit.
Quelle: ANKA
Tele1