REPUBLIK TÜRKEI ISTANBUL 65. STRAFGERICHT ERSTER INSTANZ

REPUBLIK TÜRKEI ISTANBUL 65. STRAFGERICHT ERSTER INSTANZ
ANKÜNDIGUNG AKTENNUMMER : 2024/463 ENTSCHEIDUNG NR .: 2025/243 Bezüglich des Angeklagten RIDVAN KARATAŞ, mit der Entscheidungsnummer und der oben angegebenen Entscheidungsnummer, vom 15.04.2025 unseres Gerichts wegen des Verbrechens der einfachen Körperverletzung;
Nachdem festgestellt wurde, dass der Angeklagte dem Kläger das Verbrechen der „vorsätzlichen Körperverletzung“ in einem Ausmaß zugefügt hat, das durch einen einfachen medizinischen Eingriff behoben werden konnte, wurde entschieden, dass der Angeklagte unter Berücksichtigung der Art und Merkmale des begangenen Verbrechens gemäß Artikel 86/2 des Gesetzes Nr. 5237, der auf seine Tat anwendbar ist, und unter Anwendung der Untergrenze der freiheitsbeschränkenden Strafe gemäß Artikel 58/3 des türkischen Strafgesetzbuches zu einer Freiheitsstrafe von 4 Monaten verurteilt wird.
Der Kläger in diesem Fall, YOUNESS ABDERRAFI (Sohn von Rafika und Omar, geboren 1993 in CASABLANCA), konnte trotz aller Suchmaßnahmen nicht gefunden werden, und die begründete Entscheidung konnte ihm nicht zugestellt werden. ES WIRD BEKANNT GEGEBEN , DASS die Zusammenfassung des Urteils gemäß Artikel 28 des Bekanntmachungsgesetzes Nr. 7201 VERÖFFENTLICHT wird und dass er beim Regionalgericht Istanbul Berufung einlegen kann, indem er innerhalb von 2 Wochen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung einen Antrag an unser Gericht oder das zuständige Strafgericht erster Instanz zur Feststellung seines Aufenthaltsortes stellt, der an unser Gericht weitergeleitet wird. Andernfalls gilt die Entscheidung als dem Angeklagten zugestellt und wird 15 Tage nach Veröffentlichung der Entscheidung in der Zeitung rechtskräftig. 07.10.2025Pressenummer: ILN02322280 #ilan.gov.tr
Takvim




