Bekanntgabe der Enteignung durch das dritte Zivilgericht erster Instanz des TC Kirikkale

Bekanntgabe der Enteignung durch das dritte Zivilgericht erster Instanz des TC Kirikkale
Da zwischen den Immobilieneigentümern und der Generaldirektion für Autobahnen, die das Enteignungsverfahren durchgeführt hat, vor unserem Gericht keine Preisvereinbarung bezüglich der unbeweglichen Grundstücke mit den unten aufgeführten Flurstücksnummern erzielt werden konnte, hat die klagende Institution im Namen der Generaldirektion für Autobahnen eine Enteignungsklage (Preisbestimmung und Registrierung) für die enteigneten Grundstücke eingereicht. Der am Ende des Rechtsstreits festzulegende Enteignungspreis wird im Namen der Beklagten bei der Filiale der Kırıkkale Vakıflar Bankası hinterlegt. Wer Einwände gegen die Fallakten unseres Gerichts mit den unten aufgeführten Hauptnummern bezüglich der strittigen Grundstücke hat, muss sich an unser Gericht wenden und seine Einwände und Ansprüche vorbringen. Dies wird den betroffenen Parteien gemäß Artikel 10/4 des Gesetzes Nr. 4650 durch öffentliche Bekanntmachung bekannt gegeben. 14.07.2025 WESENTLICH KEINE PROVINZ BEZIRK DORF/VIERTEL. INSELGRUNDSTÜCK 2025/443 KIRIKKALE BALIŞEYH KIRLANGIÇ 120 77 2025/443 KIRIKKALE BALIŞEYH KIRLANGIÇ 178 70 2025/443 KIRIKKALE BALIŞEYH KIRLANGIÇ 178 71
2025/444 KIRIKKALE BALIŞEYH LICHTER 326 1
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