Aktueller Stand zur Tariferhöhung für Beamte und Rentner: Zur 8. Tariferhöhung steht die Entscheidung der Öffentlichen Schlichtungsstelle aus.


Bei den Verhandlungen zum achten Tarifvertrag über die finanziellen und sozialen Rechte von Beamten und Beamten im Ruhestand kam es zu keiner Einigung. Nach dem Antrag des öffentlichen Arbeitgeberverbandes an das öffentliche Schiedsgericht fand am 23. August die erste Sitzung statt. Arbeitsplan, Verfahren und Grundsätze des Gremiums wurden besprochen und eine Entscheidung getroffen.
Das öffentliche Schiedsgericht muss innerhalb von fünf Tagen über die Gehaltserhöhung für Beamte und Rentner entscheiden. Gegen die angekündigte Entscheidung des Schiedsgerichts ist kein Rechtsmittel zulässig. Die zweite Sitzung findet am 24. August statt. Die Frist endet am 27. August.

Das erste Angebot des Ministers für Arbeit und soziale Sicherheit, Vedat Işıkhan, betrug 10 Prozent für die ersten sechs Monate des Jahres 2026, 6 Prozent für die zweiten sechs Monate, 4 Prozent für die ersten sechs Monate des Jahres 2027 und erneut 4 Prozent für die zweiten sechs Monate. Am 15. August nahm Işıkhan in die Zwischenverhandlungen zusätzlich zu den Angeboten eine Erhöhung des Grundgehalts der Beamten um 1.000 TL auf. Das endgültige Angebot umfasste eine Erhöhung um 11 Prozent für die ersten sechs Monate des Jahres 2026, 7 Prozent für die zweiten sechs Monate, 4 Prozent für die ersten sechs Monate des Jahres 2027 und erneut 4 Prozent für die zweiten sechs Monate. Die Erhöhung um 1.000 TL war ebenfalls im Angebot enthalten.

Die allgemeinen Forderungen des Beamtenteils lauteten:
Die Inflationsdifferenz wird ab dem Monat ausgezahlt, in dem sie die periodische Erhöhung übersteigt, und zwar mit einer Erhöhung um 2 Punkte. Der Tarifvertragsbonus beträgt 2.925 ₺ pro Monat. Beamte erhalten 17.600 ₺ monatliche Mietbeihilfe. Personen, die den im 7. Zeitraum festgelegten 1. Grad erreichen, erhalten ein zusätzliches Indikatorrecht von 3.600 ₺. Der Ehegattenfreibetrag wird auf 11.710 ₺ erhöht. Erhöhung des Kindergeldes auf 5.850 ₺ für jedes Kind bis zu 2 Kindern und 8.780 ₺ für 3 und mehr Kinder, 23.410 ₺ Feiertagsbonus für Beamte und Rentner an religiösen Feiertagen, Festsetzung der Einkommensteuer auf 15 Prozent, Verleihung eines zusätzlichen akademischen Grades an Beamte, Erneuerung der Disziplinaranerkennung aus dem Jahr 2005 unter bestimmten Bedingungen, Durchführung von Beförderungs- und Titelwechselprüfungen in regelmäßigen Abständen, Geburtsgeld von 11.710 ₺, Heiratsgeld von 55.600 ₺ und Sterbegeld von 235 ₺ jährlich, Bekleidungsgeld von 17.600 ₺ jährlich und Verpflegungsgeld von 235 ₺ täglich, Erhöhung des Indikators bei der Berechnung des Dienstaltersgehalts auf 100, Ende der 25-jährigen Amtszeitbeschränkung, Transportdienste für alle Beamten, unabhängig davon, ob sie in den zentralen oder ländlichen Gebieten arbeiten, kostenlose Kindertagesstätte Dienstleistungen, 8.780 ₺ Kinderbetreuungsgeld für jedes Kind an Orten, wo es keinen solchen Dienst gibt, Erhöhung des bezahlten Mutterschaftsurlaubs auf 60 Wochen, Verlängerung der Stillzeit, Erfüllung von Zugänglichkeitspraktiken und positiven Verpflichtungen für behinderte Beamte, Erhöhung der Zusatzzahlungen für Personal in der Klasse der allgemeinen Verwaltungsdienste um 5.560 ₺ und der Zusatzzahlungen für Personal in der Klasse der Hilfsdienste um 4.450 ₺,

Versetzung des Personals der Hilfsdienstklasse in die Klasse der technischen Dienste oder der allgemeinen Verwaltungsdienste entsprechend seiner Titel, Erhöhung der Zusatzzahlungen und Sondervergütungspunkte für Ingenieure und Personal der Klasse der technischen Dienste, Gewährung von Zusatzzahlungen für technische Verantwortung, Neufestlegung der finanziellen Rechte von Administratoren mit den Titeln Filialleiter, Direktor, stellvertretender Direktor, Tierarzt, Chef, Vorgesetzter usw., Gewährung von Positions- und Pflichtvergütungen, Bezahlung zusätzlicher Verantwortung, Bezahlung von Überstunden und Tagegeldern an Beamte, Verbesserung der finanziellen Rechte von Beamten im Ruhestand, Schließung der Differenz zwischen Dienstgehalt und Ruhestandsgehalt. Beschlossen in der 7. Amtszeit; Die Artikel zur Umsetzung des Gesetzes Nr. 4688, das das Vereinigungsrecht, das Recht auf Kollektivverhandlungen und das Streikrecht gemäß internationalen Normen umfasst und das Recht auf Politik garantiert, wurden aufgenommen. Der dem Public Employer Board vorgelegte Erhöhungsvorschlag lautete wie folgt: 10 % Sozialanteil für 2026, 25 % für die ersten sechs Monate und ein Grundgehalt von 10.000 Lira sowie eine Erhöhung um 20 % für die zweiten sechs Monate, insgesamt also 88 %; und für 2027 eine Erhöhung um 20 % für die ersten sechs Monate, ein Grundgehalt von 7.500 Lira und eine Erhöhung um 15 %, insgesamt also eine Erhöhung um 46 %.
ntv