TC BALA ZIVILGERICHT ERSTER INSTANZ

REPUBLIK TÜRKEI BALA ZIVILGERICHT ERSTER INSTANZ
Nummer : 2025/64 Prinzip
Aufgrund des bei unserem Gericht anhängigen Enteignungsfalls (Preisfestsetzung und Registrierung) zwischen dem Kläger, TURKISH ELECTRICITY DISTRIBUTION ANONYMOUS COMPANY und den Beklagten CENGİZ ŞAHİN, ERDAL ŞAHİN, ERGÜN ŞAHİN, HANIM ARSLAN, MUAMMER ŞAHİN, MURAT ŞAHİN, NECLA GÜLMEN, PERİHAN CESUR; Hiermit wird ERKLÄRT, dass die Verwaltung beschlossen hat, das Grundstück mit der Nummer 5233 Insel 29 im Stadtteil Tol, Bezirk Bala, Provinz Ankara, das Gegenstand der Klage ist, zu enteignen, und dass das Kaufverfahren zunächst gemäß Artikel 8 des Enteignungsgesetzes Nr. 2942 in der Fassung des Gesetzes Nr. 4650 durchgeführt wurde, die Kaufverhandlungen jedoch zu einem Ergebnis führten und beschlossen wurde, das Grundstück mit der Nummer 5233 Insel 29 im Stadtteil Tol, Bezirk Bala, Provinz Ankara, das Gegenstand der Klage ist, gemäß Artikel 8 des Enteignungsgesetzes Nr. 2942 zu enteignen. Hiermit wird ERKLÄRT, dass sich die Anspruchsberechtigten und Gläubiger dieses Grundstücks mit den Dokumenten und Beweisen, die ihre Ansprüche in der oben genannten Akte belegen, an unser Gericht wenden sollten, andernfalls, wenn der Kläger seine Ansprüche nachweist, wird eine Entscheidung über deren Feststellung und Registrierung getroffen der Name des Klägers, Turkish Electricity Distribution Joint Stock Company.
Pressenummer: ILN02252798 #ilan.gov.tr
ahaber