Eine neue Ära der Preisschilder

Das Handelsministerium hat neue Vorschriften für Preisschilder erlassen. Verbraucher müssen nun den Nettobetrag des gekauften Produkts bezahlen. Darüber hinaus werden Speisekarten und Preislisten online veröffentlicht, um Vergleiche zu ermöglichen.
ERKLÄRUNG DES MINISTERIUMS
In einer Erklärung des Handelsministeriums wurde daran erinnert, dass Fragen zu Preisschildern, Tarifen und Preislisten von im Einzelhandel angebotenen Waren und Dienstleistungen im Verbraucherschutzgesetz Nr. 6502 und in der Preisschildverordnung geregelt sind. Außerdem hieß es: „Die Verordnung, deren Hauptzweck darin besteht, Form, Inhalt und Verwendung von Etiketten, Tarifen und Preislisten von im Einzelhandel angebotenen Waren und Dienstleistungen sowie die Verfahren und Grundsätze in Bezug auf Rabattverkäufe zu regeln, ist wichtig, um die wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher zu schützen und sie genau und vollständig zu informieren.“
Es wurde betont, dass angesichts der zunehmenden Beschwerden der Verbraucher und der Bedürfnisse des Sektors eine Änderung der Preisschildverordnung erforderlich sei, und Folgendes wurde erklärt:
„Mit den im Entwurf der Verordnung enthaltenen Regelungen, zu denen es eine Stellungnahme gibt, wird es für den Verkäufer verpflichtend sein, das Verpackungsgewicht der verkauften Produkte in Anwesenheit des Verbrauchers zu wiegen.
Basierend auf dem Prinzip der „Genauigkeit bei Maß und Gewicht“, einer Ahi-Tradition, wiegt der Verkäufer die zum Verkauf angebotenen Produkte nach Kundenwunsch und gibt das Taragewicht, d. h. die Reduzierung des Verpackungsgewichts, deutlich an. Dadurch wird sichergestellt, dass die Verbraucher den Nettobetrag der von ihnen gekauften Produkte bezahlen, was ihre wirtschaftlichen Interessen schützt.
Auch in Gastronomiebetrieben können Speisekarten und Preislisten über QR-Codes auf Tischen den Konsumenten angezeigt werden.
Zusätzlich zur Praxis, seit dem 1. Januar 2024 physische Menü- und Preislisten vor den Türen und auf den Desktops von Einrichtungen wie Restaurants, Cafés, Konditoreien und ähnlichen Betrieben, die Speisen und Getränke anbieten, auszuhängen, ist nun auch die Möglichkeit verfügbar, über QR-Codes auf dem Desktop auf die Menüs zuzugreifen, was sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmen praktisch ist.
Unternehmen, die Speisen- und Getränkedienstleistungen anbieten, deren Kriterien vom Handelsministerium festgelegt werden, können ihre Preislisten in das vom Handelsministerium festgelegte System übertragen.
Ziel ist die Einrichtung eines Systems, das es den Verbrauchern ermöglicht, die Preise der von Unternehmen wie Restaurants, Cafés und ähnlichen Einrichtungen angebotenen Dienstleistungen einfach zu vergleichen, indem die Preislisten im Internet veröffentlicht werden.
Für Produkte wie Bücher und Zeitschriften wird Verkäufern neben Preisschildern auch die Möglichkeit geboten, elektronische Geräte zu nutzen. Unternehmen, die Bücher, Zeitschriften und Zeitungen verkaufen, können nun zusätzlich zu Preisschildern auch elektronische Geräte wie „Preis anzeigen“ verwenden. So wird sichergestellt, dass sich die Branche an die technologische Entwicklung anpasst und den Verbrauchern gleichzeitig genaue und vollständige Informationen bietet.
Das Handelsministerium verfolgt einen produzenten- und verbraucherorientierten Ansatz und wird weiterhin neue Vorschriften zu Informations- und Umsetzungszwecken erlassen. Nach Rücksprache mit den zuständigen Institutionen zur Preisetikettenverordnung werden die erforderlichen abschließenden Bewertungen zügig vorgenommen und die entsprechende Verordnung zur offiziellen Genehmigung vorgelegt.
Quelle: News Center
Tele1