TdC deckt Rechtswidrigkeiten in TAP-Verträgen auf

Der Rechnungshof stellte fest, dass TAP mehrere Verträge ohne die vorgeschriebene vorherige Genehmigung abgeschlossen und damit gegen das Gesetz über öffentliche Ausgaben verstoßen hatte. Die Feststellungen wurden an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.
Laut der am Montag veröffentlichten Bilanz hat TAP als Aktiengesellschaft zwischen 2023 und 2024 Verträge über den Erwerb von Dienstleistungen und Waren im Gesamtwert von knapp 473 Millionen Euro abgeschlossen.
Die meisten dieser Einzelverträge übersteigen 950.000 Euro und decken Bereiche wie Treibstoffversorgung, Versicherung, Catering, Wartung und Flugzeugmiete ab.
Der Rechnungshof gelangte zu dem Schluss, dass viele dieser Verträge vor der Weiterleitung zur Prüfung oder vor der Entscheidung des Aufsichtsorgans abgeschlossen wurden, was einen Verstoß gegen Artikel 45 des Gesetzes über die Organisation und die Verfahrensweise des Rechnungshofs (LOPTC) darstellt.
Dem Bericht vom Montag zufolge waren die Verträge in einigen Fällen bereits vollständig bezahlt, als sie zur Prüfung kamen. TAP argumentierte, dass die Verträge ihrer Ansicht nach keiner vorherigen Prüfung unterzogen worden seien und dass die Umstände aufgrund der Gefahr finanzieller und rufschädigender Folgen im Falle einer Nichterfüllung äußerste Dringlichkeit geboten hätten.
Einer der hervorgehobenen Fälle ist der Treibstoffliefervertrag für 67 Flughäfen, der im April 2023 begann und einen Wert von 554,7 Millionen Euro hatte. Ziel war es, Flugausfälle zu vermeiden und die Einhaltung des von Brüssel genehmigten Umstrukturierungsplans sicherzustellen. Das Gericht befand diese Begründungen jedoch für rechtlich ungültig.
Neben der Treibstofflieferung stellte die TdC Unregelmäßigkeiten bei Verträgen fest, etwa bei dem Catering-Service in Boston im Wert von 6,1 Millionen Euro oder der obligatorischen Arbeitsunfallversicherung im Wert von 14,5 Millionen Euro, die ohne vorherige Genehmigung abgeschlossen wurden.
Nach der Analyse aller Informationen genehmigten die Richter des Rechnungshofs den Bericht, der zu dem Schluss kam, dass die Ausführung von Verträgen vor ihrer Prüfung illegal war, empfahlen TAP, die gesetzlichen Bestimmungen strikt einzuhalten und setzten die vom Unternehmen geschuldeten Gebühren auf 9.049,73 Euro fest.
Wie bei der Feststellung von Rechtsverstößen üblich, wurde der Fall an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet, die nun über die Fortsetzung des Verfahrens oder die Einstellung des Verfahrens entscheiden wird.
Jornal Sol