Dieses Netzwerk wird den Patienten den Zugang zu den besten Ärzten erleichtern. Das Gesundheitsministerium hat gerade ein Projekt veröffentlicht

- Das Gesundheitsministerium hat soeben den Entwurf einer Durchführungsverordnung zum im Juni dieses Jahres verabschiedeten Gesetz über das Nationale Kardiologienetz (KSK) veröffentlicht.
- Dabei handelt es sich um detaillierte Vorschriften mit den wichtigsten Empfehlungen für die kardiologische Versorgung und das klinische Management.
- Ziel der Einführung von Empfehlungen für medizinische Einrichtungen ist die Umsetzung bundesweit einheitlicher Standards in der kardiologischen Versorgung.
- Dies wiederum werde allen Patienten unabhängig von ihrem Wohnort den gleichen Zugang zu einer qualitativ hochwertigen Herzversorgung gewährleisten, betont das Gesundheitsministerium.
Am Dienstag, den 19. August, wurde auf der Website des Government Legislation Centre (RCL) ein Verordnungsentwurf des Gesundheitsministers mit wichtigen Empfehlungen zur kardiologischen Versorgung und klinischen Verfahren veröffentlicht.
Die geplanten Regelungen gehen auf das Gesetz vom 4. Juni 2025 über das Nationale Kardiologie-Netzwerk (NCN) zurück. In der Begründung des Gesetzentwurfs betont das Gesundheitsministerium, dass der Erlass der Regelung aufgrund der hohen Morbiditäts- und Mortalitätsraten aufgrund von Herz-Kreislauf-Erkrankungen in Polen notwendig sei.
Die Standardisierung der Versorgung im Nationalen Kardiologie-Netzwerk (KSK) und in kooperierenden Zentren wird zu einer besseren Organisation der kardiologischen Versorgung beitragen, einschließlich der Verbesserung der Effektivität von Diagnostik und Behandlung sowie der Verbesserung der Lebensqualität der Patienten
- weist das Ministerium in der Gesetzesfolgenabschätzung (GFA) darauf hin.
Einheitliche Standards der Herzversorgung unabhängig vom Wohnort des PatientenZu den zentralen Bestimmungen der Verordnung zählen unter anderem Empfehlungen zur Organisation der kardiologischen Versorgung und zum klinischen Management von Herz-Kreislauf-Erkrankungen im Rahmen der öffentlich finanzierten Gesundheitsversorgung (NFZ).
Die Empfehlungen definieren den Patientenpfad , einen Algorithmus für die kardiologische Versorgung, der darauf abzielt, die Wirksamkeit dieser Versorgung zu maximieren, Verfahren in der klinischen Praxis zu standardisieren und die Qualität der kardiologischen Versorgung zu verbessern.
- stellt das Ministerium fest.
Gleichzeitig weist er darauf hin, dass „die wichtigsten Empfehlungen einheitliche Standards für die Herzversorgung schaffen werden, die wiederum allen Patienten unabhängig vom Wohnort den gleichen Zugang zu einer qualitativ hochwertigen Herzversorgung gewährleisten und dazu beitragen werden, die Belastung der Gesellschaft durch Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu verringern.“
Betreuung von Patienten im Nationalen Kardiologie-Netzwerk in verschiedenen TherapiestadienDie Verordnung regelt detailliert die Betreuung der Patienten im Nationalen Kardiologischen Netzwerk (KSK) in den einzelnen Phasen der Diagnostik, Therapie, Beobachtung und Rehabilitation .
Die Empfehlungen definieren die Grundsätze der Koordinierung des Patientenmanagements im Nationalen Kardiologienetzwerk, darunter:
- primäre Gesundheitsversorgung (PHC), einschließlich Hausärzten;
- Ambulante Fachkliniken (AOS);
- Krankenhausbehandlung;
- Herzrehabilitation;
- Langzeitpflege.
Im Rahmen der wichtigsten Empfehlungen, beispielsweise für Kliniken der primären Gesundheitsversorgung (POZ), um Risikofaktoren für Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder den Verdacht auf Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu ermitteln, wird empfohlen, den Dienst „Meine Gesundheit – Gesundheitsbilanz für Erwachsene“ zu implementieren – heißt es in der Verordnung.
- Bei Auffälligkeiten im Zusammenhang mit Erkrankungen des Kreislaufsystems, die nach der Bereitstellung des Dienstes „Meine Gesundheit“ festgestellt werden, führt der Hausarzt (POZ) innerhalb des POZ weitere kardiologische Diagnostik durch, um eine Erkrankung des Kreislaufsystems zu diagnostizieren oder auszuschließen – gibt der Projektinitiator an.
- Für Patienten, die nach Abschluss der Herzbehandlung im Kardiologiezentrum KSK zur Beobachtung an eine Klinik der Primärversorgung überwiesen wurden und einen Nachbehandlungsbeobachtungsplan haben, wird ein Zeitplan für Nachuntersuchungen in der Klinik der Primärversorgung erstellt, der auf die individuellen Bedürfnisse des Patienten zugeschnitten ist und mindestens einmal alle 12 Monate stattfindet - erklärt das Gesundheitsministerium.
Eine vollständige Liste der wichtigsten Empfehlungen zur Herzbehandlung finden Sie im Anhang unter dem Text.
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