1.250 PLN pro Mitglied und Sitzung. Es gibt eine Satzung für den Nationalen Kardiologierat.


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JW • Quelle: GESUNDHEITSMARKT
Das Gesundheitsministerium hat in einer entsprechenden Verordnung, die am 19. August im Gesetzblatt veröffentlicht wurde, die Satzung des Nationalen Kardiologierats festgelegt.
Hinzugefügt: 19. August 2025, 19:10 Uhr Aktualisiert: 19. August 2025, 19:13 Uhr
- Der Nationale Kardiologierat ist ein Expertenteam, dessen Aufgabe es ist, den Gesundheitsminister und den Präsidenten des Nationalen Gesundheitsfonds in Fragen der kardiologischen Versorgung im Nationalen Kardiologienetzwerk zu beraten und Stellungnahmen abzugeben.
- Der Rat tagt nach Bedarf, mindestens jedoch zehnmal pro Kalenderjahr. Über die Sitzungen wird ein Protokoll geführt.
- Die Mitglieder des Rates haben Anspruch auf eine Vergütung für die Teilnahme an seinen Sitzungen, die 1.500 PLN pro Sitzung, jedoch nicht mehr als 7.500 PLN pro Monat beträgt.
Mit der Verordnung des Gesundheitsministers vom 18. August 2025 wurde die Satzung des Nationalen Kardiologierates festgelegt . Sie tritt vierzehn Tage nach ihrer Veröffentlichung, am 3. September 2025, in Kraft.
Der Nationale Kardiologierat ist ein Team von Experten aus verschiedenen medizinischen Bereichen und Vertretern von Gesundheitseinrichtungen. Sie beraten den Gesundheitsminister und den Präsidenten des Nationalen Gesundheitsfonds in Fragen der Herzversorgung im Rahmen des Nationalen Kardiologienetzwerks und legen ihnen Stellungnahmen vor.
Im Anhang der Verordnung heißt es unter anderem:
- Die Arbeit des Nationalen Kardiologierats wird vom Vorsitzenden des Rates und in dessen Abwesenheit vom stellvertretenden Vorsitzenden des Rates geleitet.
- Der Rat wählt den stellvertretenden Vorsitzenden des Rates aus seiner Mitte in offener Abstimmung mit Stimmenmehrheit und in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Ratsmitglieder.
- Der Rat tagt mindestens zehnmal im Kalenderjahr und wird nach Bedarf einberufen.
- Die Mitglieder des Rates haben Anspruch auf eine Vergütung für die Teilnahme an der Ratssitzung in Höhe von: 1) dem Vorsitzenden – 1.500 PLN; 2) dem stellvertretenden Vorsitzenden – 1.350 PLN;
3) andere Mitglieder – 1.250 PLN.
Der Rat fungiert als Beratungs- und Beratungsorgan für den Gesundheitsminister und den Präsidenten des Nationalen Gesundheitsfonds. Der Rat besteht aus 13 Mitgliedern:
- 8 Personen mit Facharztausbildung in einem der folgenden medizinischen Fachgebiete: a) Hypertonie, b) Intensivmedizin, c) Herzchirurgie, d) Kardiologie, e) Kinderkardiologie, f) Kardiologie und Innere Medizin, g) Medizinische Rehabilitation,
h) öffentliche Gesundheit;
- Vertreter des für Gesundheit zuständigen Ministers;
- Vertreter des Koordinierungszentrums;
- Vertreter des Nationalen Gesundheitsfonds;
- Vertreter der Agentur für Gesundheitstechnologiebewertung und Tarifsystem;
- Vertreter des Patientenrechtsombudsmannes.
Die Mitglieder des Rates werden vom für Gesundheit zuständigen Minister ernannt und entlassen.
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