Beim INE sind 38 Beschwerden wegen politischer Gewalt gegen 26 Kandidaten der PJF (Bundespartei für Gerechtigkeit) eingegangen.

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Beim INE sind 38 Beschwerden wegen politischer Gewalt gegen 26 Kandidaten der PJF (Bundespartei für Gerechtigkeit) eingegangen.

Beim INE sind 38 Beschwerden wegen politischer Gewalt gegen 26 Kandidaten der PJF (Bundespartei für Gerechtigkeit) eingegangen.

Das Nationale Wahlinstitut (INE) gab bekannt, dass es keine ausreichenden Beweise gefunden habe, um die Wählbarkeit eines Richterkandidaten aufgrund der Nichteinhaltung des sogenannten „8-von-8“-Systems, der Flucht vor der Justiz oder der Zahlung von Kindesunterhaltsschulden zu begründen.

Bei der Vorlage eines vorläufigen Berichts über die Weiterverfolgung von 13 konkreten Beschwerden von Bürgern und zivilgesellschaftlichen Organisationen gegen verschiedene Kandidaten wegen angeblicher Verletzung von Geschlechternormen teilte das INE mit, dass es bislang keine ausreichenden Erkenntnisse gefunden habe, um die Kandidaturen zurückzuziehen.

Laut INE ist es von entscheidender Bedeutung, dass den Berichten abschließende Beschlüsse der zuständigen Behörden beigefügt werden, wie es der aktuelle Verfassungs- und Rechtsrahmen vorschreibt.

Bisher wurden den Berichten zufolge 38 Beschwerden gegen 26 Kandidaten der Justiz wegen angeblicher politischer Gewalt gegen Frauen aufgrund ihres Geschlechts eingereicht. Fünf zwischen dem 1. und 3. Juni eingegangene Fälle werden derzeit geprüft.

Das INE teilte außerdem mit, dass es die gemeldeten Kandidaten weiterhin auf Haftbefehle oder eine rechtskräftige Entscheidung zur Aussetzung ihrer politischen Rechte und Wahlrechte überprüfen werde.

Fälle im Detail

Zu den Anklagepunkten zählen drei mutmaßliche Unterhaltsschuldner, drei Fälle häuslicher Gewalt und einer vergleichbarer häuslicher Gewalt, einer Vergewaltigung Minderjähriger und Flucht vor der Justiz, einer Verbrechen gegen die sexuelle Freiheit und Sicherheit, einer politischer Gewalt gegen Frauen, einer Flucht vor der Justiz, einer Schikane am Arbeitsplatz und einer des Verlusts politischer Rechte und des Wahlrechts.

Stadträtin Carla Humphrey betonte ihrerseits, wie wichtig es sei, die Mechanismen zur Überprüfung der bereitgestellten Informationen zu möglichen Beschwerden zu stärken, da sie den Mangel an Ergebnissen überraschend fand.

„Es ist für mich sehr bemerkenswert, dass in allen vorgelegten Fällen keine Erkenntnisse vorliegen. Einer meiner Kollegen hat dies bereits bemerkt. Und gerade jetzt ist es bemerkenswert, weil die Schwere des gemeldeten Verhaltens eine gründlichere Untersuchung rechtfertigt, und zwar nicht nur mit einer, sondern mit mehreren Anfragen, um die den von uns angefragten Behörden zur Verfügung stehenden Informationen zu ermitteln und zu bewerten“, sagte er.

Stadträtin Dania Ravel wies unterdessen darauf hin, dass der Bericht drei Personen auflistet, die sich um einen Posten im SCJN, der Regionalkammer des Wahlgerichts und einem Bezirkskollegium bewerben. Ihnen wird politische Gewalt gegen Frauen vorgeworfen und/oder sie fallen unter eines der Kriterien des „8 von 8“-Systems.

Es ist auch zu beachten, dass einige Fälle weiterhin untersucht werden, da es ohne eine entschiedene Reaktion einiger Behörden nicht an einem Abschluss mangelt.

„Auch der Fall eines Kandidaten für das Amt des Friedensrichters an einem Bezirksgericht, der wegen häuslicher Gewalt angezeigt wurde, wird erwähnt. Wir haben in diesem Fall keine Antwort von den zuständigen Behörden erhalten, aber ich halte es in diesem speziellen Fall für angebracht, die beschuldigte Person ebenfalls über diese Beschwerde zu informieren, damit sie sich äußern kann, was sie für angemessen hält, da bereits festgestellt wurde, dass es eine Beschwerde zu dieser Angelegenheit gab, wir aber keinen Zugriff darauf haben“, sagte er zu einem dieser Fälle.

Abschließend wurde darauf hingewiesen, dass die Ermittlungen bis zum 15. Juni andauern werden. Dann wird das INE die Wahl für gültig erklären und den Gewinnern der Richterwahl Mehrheitszertifikate ausstellen.

Eleconomista

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