Schaden für die Staatskasse nur durch Betrug, die Verlängerungsverordnung ist Gesetz

Die Abgeordnetenkammer gibt grünes Licht für die Dekret zur Ausweitung der Haftungsbeschränkung des Finanzministeriums nur bei Schäden, die auf vorsätzliches Verhalten des Thema. Es gab 140 Ja-Stimmen, 68 Enthaltungen, darunter die Demokratische Partei, und 33 dagegen. Die vom Senat bereits verabschiedete Überbrückungsmaßnahme ist Gesetz. Bis zur Reform des Rechnungshofs, die enthält eine Maßnahme in diesem Sinne und wird vom Ausschuss geprüft im Senat, Pläne zur Ausweitung der Begrenzung von Verantwortung für öffentliche Verwaltungen bis zum Ende dieses Jahr. Die Maßnahme wurde 2020 mit der Pandemie geboren und dann bisher verlängert.
ansa