Salvini unterzeichnet das Dekret zur Alkoholsperre

Der stellvertretende Ministerpräsident und Minister für Infrastruktur und Verkehr, Matteo Salvini , hat das Dekret unterzeichnet, das die Merkmale und Installationsmethoden des Alcolock-Geräts definiert. Dies ist in einer Mitteilung auf der Website des Ministeriums für Infrastruktur und Verkehr nachzulesen. „Dieser Text“, heißt es in der Pressemitteilung, „enthält präzise Richtlinien für zur Montage zugelassene Werkstätten und für Benutzer. Dies ist eine der wichtigsten Neuerungen der neuen Straßenverkehrsordnung, die seit dem 14. Dezember in Kraft ist.“
Das Ministerium führt weiter aus: „Die Alkoholsperre ist ein System, das das Starten des Fahrzeugs verhindert, wenn der Fahrer einen Atemtest nicht besteht. Der Motor startet erst, wenn der Promillewert Null ist. Das Hauptziel ist es, Alkohol am Steuer zu verhindern und die Verkehrssicherheit zu erhöhen.“
„Das Dekret“, heißt es in der Mitteilung weiter, „legt fest, dass die Alkoholsperre in verschiedenen Fahrzeugkategorien für den Personen- und Gütertransport eingebaut werden kann und den Normen der EU-Gesetzgebung entsprechen muss. Besondere Verpflichtungen gelten für die Hersteller, die detaillierte Anleitungen für Einbau, Gebrauch und Wartung bereitstellen müssen. Autorisierte Installateure spielen dabei eine entscheidende Rolle, da sie ein spezielles Siegel anbringen müssen, um Manipulationsversuche zu verhindern.“
Das MIT erklärt außerdem, dass der Fahrer bei Straßenkontrollen die Original-Einbauerklärung und das gültige Kalibrierungszertifikat des Geräts vorlegen muss. Für den Einbau der Alkoholsperre ist keine Aktualisierung des Einzelfahrerlaubnisdokuments erforderlich. Das MIT veröffentlicht auf der Website www.ilportaledellautomobilista.it die Liste der autorisierten Installateure und der mit den einzelnen Alkoholsperren kompatiblen Fahrzeugmodelle.
Die Kosten für den Einbau, mit entsprechender Genehmigung, dürften sich auf rund 2.000 Euro belaufen. Alle Fahrer, die wegen Trunkenheit am Steuer mit einem Blutalkoholspiegel von über 0,8 g/l zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe verurteilt wurden, nachdem ihnen der Führerschein für sechs Monate bis ein Jahr entzogen wurde, müssen das System in ihrem Fahrzeug, einschließlich Bussen und Lastwagen, installieren lassen. Liegt der Blutalkoholspiegel über 1,5 g/l, besteht die Pflicht zum Einbau der Alkoholsperre für drei Jahre, nachdem der Präfekt den Führerschein für ein bis zwei Jahre entzogen hat. Wer die Installation trotz Verpflichtung versäumt, riskiert eine Geldstrafe zwischen 158 und 638 Euro sowie den Entzug des Führerscheins für ein bis sechs Monate.
Bei Manipulationen am Gerät verdoppeln sich die Bußgelder. Schließlich erhöhen sich alle Bußgelder um ein Drittel, wenn der Fahrer, der das Gerät nicht installiert hat, zudem betrunken am Steuer erwischt wird.
La Repubblica