Indien schlägt bei der WTO Vergeltungszölle gegen die USA auf Stahl- und Aluminiumzölle vor

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Indien schlägt bei der WTO Vergeltungszölle gegen die USA auf Stahl- und Aluminiumzölle vor

Indien schlägt bei der WTO Vergeltungszölle gegen die USA auf Stahl- und Aluminiumzölle vor
Neu-Delhi: Indien hat am Montag vorgeschlagen, im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) Vergeltungszölle auf 29 amerikanische Produkte zu erheben, darunter Äpfel, Mandeln, Birnen, Frostschutzmittel, Borsäure und bestimmte Produkte aus Eisen und Stahl, um den amerikanischen Zöllen auf Stahl und Aluminium unter dem Deckmantel von Schutzmaßnahmen entgegenzuwirken. Neu-Delhi teilte der WTO mit, dass diese Maßnahmen Importe in die USA im Wert von 7,6 Milliarden US-Dollar betreffen würden. „Die Schutzmaßnahmen würden Importe der betreffenden Produkte mit Ursprung in Indien in die USA im Wert von 7,6 Milliarden US-Dollar betreffen, auf die Zölle in Höhe von 1,91 Milliarden US-Dollar erhoben würden“, teilte es der WTO mit. Gemäß der Mitteilung erfolgt die vorgeschlagene Aussetzung von Zugeständnissen oder anderen Verpflichtungen in Form einer Erhöhung der Zölle auf ausgewählte Produkte mit Ursprung in den USA. Am 8. März 2018 verkündeten die USA Schutzmaßnahmen für bestimmte Stahl- und Aluminiumwaren, indem sie mit Wirkung vom 23. März 2018 25% bzw. 10% Wertzölle auf diese Produkte erhoben. Am 10. Februar 2025 revidierten sie die Schutzmaßnahmen für Importe von Stahl- und Aluminiumwaren mit Wirkung vom 12. März. Indien erklärte, dass die USA es versäumt hätten, den WTO-Ausschuss für Schutzmaßnahmen über die Entscheidung zur Anwendung von Schutzmaßnahmen zu informieren, und als betroffenes Mitglied mit erheblichem Exportinteresse habe Indien Konsultationen mit Washington beantragt. In seiner Antwort sagten die USA, dass die Zölle seien „notwendig, um die Einfuhr von Stahl- und Aluminiumerzeugnissen anzupassen, die die nationale Sicherheit der USA zu gefährden drohen“. Die USA hatten auf die Anfrage der EU nach Konsultationen zu diesen Schutzmaßnahmen ähnlich geantwortet. „Es handelt sich um eine Neugewichtung der durch die von den USA verhängten Schutzmaßnahmen verlorenen Zugeständnisse. Indien ist gemäß dem Übereinkommen über Schutzmaßnahmen (AoS) befugt, diese Maßnahme zu ergreifen“, sagte ein Beamter. „Indien behauptet, dass die von den USA ergriffenen Maßnahmen nicht mit dem GATT (Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen) von 1994 und dem AoS vereinbar sind“, hieß es weiter. Da die gemäß einer Bestimmung des AoS vorgesehenen Konsultationen nicht stattgefunden haben, behält sich Indien das Recht vor, Zugeständnisse oder andere Verpflichtungen auszusetzen, die im Wesentlichen den nachteiligen Auswirkungen der Maßnahme auf den indischen Handel gleichwertig sind. Unbeschadet der effektiven Ausübung seines Rechts zur Aussetzung im Wesentlichen gleichwertiger Verpflichtungen behält sich Indien das Recht vor, Zugeständnisse nach Ablauf von dreißig Tagen ab dem Datum dieser Mitteilung auszusetzen, sagte Neu-Delhi. „Indien behält sich das Recht vor, diese Mitteilung zurückzuziehen, zu ändern, zu ergänzen oder zu ersetzen und/oder „eine oder mehrere weitere Mitteilungen nach Bedarf vornehmen“, hieß es weiter. Um sein Recht auf Aussetzung im Wesentlichen gleichwertiger Zugeständnisse wirksam ausüben zu können, behält sich Indien zudem das Recht vor, die Produkte und die Zollsätze anzupassen. Indiens Schritt erfolgt zu einem Zeitpunkt, zu dem die USA zusätzliche Zölle in Höhe von 10 % auf Indien und andere Länder außer China erheben. Washington hat höhere Zölle von 26 % für Neu-Delhi bis zum 9. Juli ausgesetzt. Indien und die USA verhandeln zudem über ein bilaterales Handelsabkommen und streben eine Verdoppelung des bilateralen Handels bis 2030 auf 500 Milliarden Dollar an. Dieses Thema könnte während des Besuchs indischer Handelsunterhändler in Washington nächste Woche besprochen werden, wo weitere Gespräche über das BTA stattfinden.
economictimes

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