Wirtschaftliche Entlassungen: Was man aus den jüngsten Gerichtsentscheidungen wissen sollte

Der Kassationsgerichtshof hat in zwei aktuellen Entscheidungen daran erinnert, dass eine wirtschaftliche Kündigung nicht zulässig ist, wenn die vom Arbeitgeber geltend gemachten Schwierigkeiten künstlicher Natur sind oder auf schlechtes Management zurückzuführen sind. Von Aline Chanu, Anwältin der Pariser Anwaltskammer
Wirtschaftliche Kündigungen sind Anlass für zahlreiche Rechtsstreitigkeiten vor den Arbeitsgerichten. Als häufigste Argumente werden die mangelnde Schwere des geltend gemachten wirtschaftlichen Grundes und die Nichterfüllung der vorherigen Verpflichtung des Arbeitgebers zur Weiterverwendung des Arbeitnehmers genannt.
Der Kassationshof ist jedoch seit langem der Auffassung, dass eine solche Entlassung ohne wirklichen und schwerwiegenden Grund erfolgen kann, wenn sie auf schuldhafte Nachlässigkeit oder sogar Misswirtschaft zurückzuführen ist.
L'Humanité