Montceau-les-Mines. Roller, Elektrofahrräder und Mopeds sind in Fußgängerzonen unter Androhung einer Geldstrafe verboten.

Die Entscheidung fiel am Donnerstag in der Stadtratssitzung von Montceau-les-Mines . Bürgermeisterin Marie-Claude Jarrot verbot per Dekret die Nutzung von Elektrorollern, E-Bikes und Mopeds in den Fußgängerzonen der Stadt. Zuwiderhandlungen werden seit Donnerstag, dem 6. November, mit einer Geldstrafe von 135 Euro geahndet.

Elektrofahrräder sind in den Fußgängerzonen von Montceau nun verboten. Fotoillustration: Solange Capber
Diese Entscheidung betrifft die Straßen Carnot, République, Danton und Blanqui sowie die Fußgängerzone am Rathausplatz. Die Stadtgemeinschaft Le Creusot Montceau wird in Kürze Schilder mit dem Hinweis auf das Verbot anbringen.
Diese Entscheidung wurde getroffen, um „die Sicherheit der Menschen in diesen für Fußgänger reservierten Bereichen zu gewährleisten“, heißt es in der am Donnerstag vorgelegten Verordnung der Gemeinde.

Autofahrern droht eine Geldstrafe von 135 €, wenn sie in Montceau in der Fußgängerzone fahren. Fotoillustration: Adrien Wagnon
Nur Einsatzfahrzeuge, Fahrzeuge der Gemeinde, Lieferfahrzeuge und Menschen mit Behinderungen dürfen auf diesen Straßen motorisierte Fahrzeuge benutzen.
Le Journal de Saône-et-Loire




