Die Europäische Union verhängt gegen Google eine Geldstrafe von 2,95 Milliarden Euro wegen Verstoßes gegen Kartellvorschriften.
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Die Europäische Kommission hat am Freitag eine Geldbuße in Höhe von 2,95 Milliarden Euro gegen Google verhängt. Grund dafür ist der Missbrauch im Werbetechnologiesektor. Google bevorzugt beispielsweise seine eigenen Dienste gegenüber konkurrierenden Anbietern, die ebenfalls Online-Werbetreibende und -Verlage bedienen. Das Unternehmen kündigte an, Berufung einzulegen, da es die Geldbuße laut AFP für "ungerechtfertigt" halte.
Die Entscheidung, die seit Tagen erwartet wurde, aber vermutlich aufgrund der Handelsspannungen zwischen Brüssel und Washington verschoben wurde, bedeutet, dass Google diese wettbewerbsschädigenden Praktiken unverzüglich beenden und gleichzeitig Schritte unternehmen muss, um inhärente Interessenkonflikte entlang der gesamten Lieferkette zu vermeiden.
Nach Bekanntgabe der Sanktion hat Google laut Europa Press nun 60 Tage Zeit, die EU-Kommission über sein weiteres Vorgehen zu informieren. Der Fall liegt vier Jahre zurück, als die Europäische Kommission eine eingehende Untersuchung mutmaßlich illegaler Praktiken des Technologieunternehmens ankündigte.
„Die Entscheidung vom Freitag zeigt, dass Google seine beherrschende Stellung in der digitalen Werbung missbraucht und damit Verlagen, Werbetreibenden und Verbrauchern geschadet hat. Dieses Verhalten ist nach den EU-Kartellvorschriften illegal“, sagte Teresa Ribera, Vizepräsidentin der Europäischen Kommission für Wettbewerb, in einer Erklärung, die nach Bekanntgabe der Geldbuße veröffentlicht wurde.
Ribera warnte außerdem, dass Google nun eine ernsthafte Lösung für seine Interessenkonflikte vorlegen müsse. Sollte dies nicht gelingen, werde die Kommission nicht zögern, strenge Maßnahmen zu ergreifen.
„Digitale Märkte dienen den Menschen und müssen auf Vertrauen und Fairness basieren. Und wenn sie versagen, müssen öffentliche Institutionen handeln, um zu verhindern, dass dominante Akteure ihre Macht missbrauchen“, fügte er hinzu.
ABC.es