Wie viel Bargeld können Sie für eine Immobilie in Spanien bezahlen?

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Wie viel Bargeld können Sie für eine Immobilie in Spanien bezahlen?

Wie viel Bargeld können Sie für eine Immobilie in Spanien bezahlen?

Das spanische Recht sieht Beschränkungen für Bargeldtransaktionen vor, die von der Art und dem jeweiligen Transaktionspartner abhängen. Folgendes sollten Sie wissen, wenn Sie eine spanische Immobilie bar statt per Überweisung oder Scheck kaufen möchten.

Ja, es ist in Spanien möglich, den Preis einer Immobilie ganz oder teilweise in bar zu bezahlen, es gibt jedoch Grenzen.

Die spanische Gesetzgebung, insbesondere das Gesetz 11/2021 , sieht Beschränkungen für Barzahlungen bei Transaktionen vor, um Betrug zu bekämpfen und die Steuertransparenz zu erhöhen.

In Spanien gibt es daher gesetzliche Beschränkungen für Bargeldtransaktionen fast aller Art ab einem bestimmten gesetzlichen Schwellenwert. Dabei kommt es im Wesentlichen darauf an, ob es sich bei den beteiligten Parteien um natürliche oder juristische Personen handelt, welchen Steuerwohnsitz sie haben, ob ein Gewerbetreibender oder Unternehmer am Verkauf beteiligt ist oder ob es sich um eine Transaktion zwischen Privatpersonen handelt.

In Spanien können manche Menschen beispielsweise bis zu 99.999 Euro für den Kauf eines Hauses oder Autos zahlen, bei Beträgen über 100.000 Euro muss die spanische Kommission zur Verhinderung von Geldwäsche jedoch im Voraus benachrichtigt werden.

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Wie viel kann ich beim Hauskauf in Spanien bar bezahlen?

Laut Idealista , Spaniens führender Immobilien-Website, gibt es beim Kauf eines Hauses in Spanien je nach verschiedenen Faktoren unterschiedliche Beschränkungen für Bargeldtransaktionen.

Für Barzahlungen bei Immobilienverkäufen zwischen Privatpersonen gilt : Bis zu einem Betrag von 99.999 können Sie bar bezahlen, ohne dies vorher ankündigen zu müssen. Sie müssen jedoch einen Beleg bei einem Notar hinterlassen. Ab einem Betrag von 100.000 muss die Kommission zur Verhinderung von Geldwäsche vorab mit dem Formular S-1 benachrichtigt werden. Der Betrag beträgt 10.000 für Geldbewegungen oder Schecks bzw. Inhaberwechsel, die nach Spanien eingeführt oder aus Spanien ausgeführt werden.

Barzahlung beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie zwischen Gewerbetreibenden : Handelt es sich bei einer der Parteien um einen Unternehmer (natürliche oder juristische Person), ist eine Barzahlung bei Transaktionen ab einem Betrag von 1.000 nicht möglich.

Handelt es sich beim Käufer um eine natürliche Person (also nicht um einen Unternehmer) und ist dieser nicht in Spanien steuerlich ansässig , kann er bis zu einem Betrag von 10.000 in bar bezahlen .

Handelt es sich bei dem Käufer um eine natürliche Person, die weder als Geschäftsmann noch als Freiberufler handelt und ihren Steuerwohnsitz in Spanien hat, kann der Verkäufer (eine andere Privatperson) den Betrag aus dem Hausverkauf in bar erhalten . Als Zahlungsnachweis muss jedoch ein Bankbeleg, eine vom Käufer unterzeichnete Quittung oder ein Dokument, das die Herkunft des Geldes bestätigt, vorgelegt werden.

Der Beleg sollte fünf Jahre lang aufbewahrt werden, da er möglicherweise von der Steuerbehörde zum Nachweis der Rechtmäßigkeit der Transaktion benötigt wird.

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