EU-Mindestlohnrichtlinie | Tarifbindung: Wirtschaftsministerium blockiert Aktionsplan
Deutschland verfehlt die Vorgaben der Europäischen Union deutlich, wenn es darum geht, Tarifverträge in der Wirtschaft zu stärken. Mit Inkrafttreten der EU-Mindestlohnrichtlinie hätte die Bundesregierung eigentlich bis Ende 2025 einen sogenannten Nationalen Aktionsplan vorlegen müssen, um die Tarifbindung in der Bundesrepublik zu stärken. Während ein Vorschlag dafür bereits auf dem Tisch liegt, blockiert das CDU-geführte Bundeswirtschaftsministerium unter Katherina Reiche das Vorhaben derzeit, wie »nd« aus mit den Verhandlungen vertrauten Kreisen erfuhr. Das Wirtschaftsministerium verlangt demnach weitreichende Zugeständnisse beim Arbeitszeitgesetz, bevor es dem Plan für die Tarifverträge zustimmen will. Zuletzt hatte ein Gesetzentwurf aus dem Arbeitsministerium von Bärbel Bas (SPD), der Ausnahmen vom Achtstundentag strikt an Tarifverträge knüpft, beim Koalitionspartner für Empörung gesorgt.
Das Wirtschaftsministerium erklärte auf nd-Anfrage: »Zu regierungsinternen Abstimmungen äußern wir uns grundsätzlich nicht.« Das federführende Arbeitsministerium verwies lediglich darauf, dass »der Nationale Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen (NAP) innerhalb der Bundesregierung weiterhin abgestimmt« werde.
»Eine Verknüpfung des Aktionsplans mit dem Arbeitszeitgesetz wäre vollkommen sachfremd.«
Stefan Körzell DGB
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) weist die »taktischen Spielchen« in Berlin scharf zurück. »Eine Verknüpfung des Aktionsplans mit dem Arbeitszeitgesetz wäre vollkommen sachfremd«, kritisierte DGB-Vizechef Stefan Körzell auf nd-Anfrage mit Blick auf das Vorgehen des Wirtschaftsministeriums. »Es ist äußerst ärgerlich, dass ein so wichtiges Vorhaben zum Spielball innerhalb der Koalition wird.« Der DGB fordert eine zügige Umsetzung der EU-Richtlinie im Rahmen des Aktionsplans, auch weil das Problem aus Sicht der Gewerkschaften drängt.
Aktuelle Erhebungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zeigen, dass nur noch 49 Prozent der Beschäftigten nach Tarif arbeiten – weit unter dem von der EU geforderten Wert von 80 Prozent. Dem Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung zufolge zählt Deutschland damit zu den sechs säumigen Staaten, die in Brüssel noch immer keinen Plan vorgelegt haben. Neben der Bundesrepublik sind das Kroatien, Slowenien, Ungarn, Zypern und Luxemburg. Betriebe ohne gültigen Tarifvertrag zahlen meist spürbar schlechtere Löhne. Auch reißt die anhaltende Tarifflucht Lücken in die öffentlichen Kassen, wie der DGB argumentiert. Laut einer aktuellen Erhebung entgehen dem Staat und den Sozialversicherungen dadurch jährlich rund 65 Milliarden Euro.
Während der Streit in Berlin anhält, könnte die EU-Kommission den Druck bald erhöhen und mit einem offiziellen Brief ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten. Die Brüsseler Behörde hält sich dazu auf nd-Anfrage jedoch bedeckt. »Wir spekulieren nicht über Vertragsverletzungsverfahren und kommentieren diese nicht«, teilte die Kommission mit. In letzter Konsequenz verklagt die Behörde mit diesem juristischen Instrument Mitgliedstaaten vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), wenn diese bindendes EU-Recht nicht schnell genug national umsetzen. Gelingt es der Bundesregierung auch nach einem ersten Urteil nicht, den Aktionsplan vorzulegen, kann das Gericht Zwangsgelder oder eine hohe Pauschalstrafe verhängen.
Ernesto Klengel, Europarechtsexperte und Direktor des Hugo-Sinzheimer-Instituts, betonte dazu im nd-Interview, dass die Richtlinie der Kommission ein scharfes Schwert an die Hand gebe, um die Tarifbindung zu stärken und sie notfalls rechtlich zu erzwingen. DGB-Vize Körzell forderte darum die CDU und allen voran den Bundeskanzler dazu auf, dringend zu handeln, um ein solches Vertragsverletzungsverfahren abzuwenden.
Doch selbst wenn das Kabinett sich auf einen Kompromiss beim Nationalen Aktionsplan einigt, bezweifeln Fachleute dessen Wirkung. Eine aktuelle Studie des WSI bewertet die bisherigen Bemühungen jedenfalls als unzureichend. Die Forscher Torsten Müller und Thorsten Schulten warnen, dass Kompromisse auf Basis des kleinsten gemeinsamen Nenners oft zahnlos bleiben. So minderten zahlreiche Ausnahmen im Bundestariftreuegesetz dessen Wirkung. Auch kleine Steuervorteile für Gewerkschaftsmitglieder lösten das tieferliegende Problem auf dem Arbeitsmarkt keinesfalls.
Die Gewerkschaften fordern deshalb rechtlich bindende Reformen statt bloßer Informationskampagnen. So müssten bestehende Tarifverträge mittels sogenannter Allgemeinverbindlicherklärungen leichter auf komplette Branchen ausgeweitet werden können. Zudem drängt der DGB darauf, Mitgliedschaften in Arbeitgeberverbänden rechtlich zu unterbinden, wenn die Unternehmen sich nicht an Tarifverträge halten.
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) lehnt solche staatlichen Eingriffe ab. Die Unternehmen argumentieren, eine hohe Tarifbindung lasse sich nicht politisch erzwingen, sondern entstehe durch attraktive und passgenaue Vereinbarungen. Sie fordern eine flexible Tarifpolitik mit mehr betrieblichen Abweichungsmöglichkeiten, eine zeitliche Begrenzung der Nachwirkung von Tarifverträgen sowie ein strikteres Streikgesetz.
Während also die Fronten verhärtet scheinen, wird der fundamentale Streit in Berlin noch andauern. Damit aber rückt die von der EU geforderte Tarifbindung in weite Ferne – und das Risiko empfindlicher Strafen aus Brüssel steigt mit jeder Woche.
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