Eine schlechte Pensionskasse kann das Alterskapital um Hunderttausende Franken schmälern – doch nur eine Minderheit achtet darauf

Bei der Wahl des Arbeitgebers ist eine gute Vorsorge ebenso relevant wie der Lohn. Den entscheidenden Unterschied macht vor allem ein Faktor.

Illustration Ida Götz / NZZ
Man stelle sich vor: Jemand bewirbt sich auf eine ausgeschriebene Stelle, hat aber kein Interesse, den künftigen Lohn zu erfahren. Kaum jemand würde so handeln. Sobald es jedoch um die Leistungen der Pensionskasse geht, entspricht es dem Normalfall. Nur eine Minderheit der Stellensuchenden erkundigt sich nach den Konditionen der PK, wie Untersuchungen zeigen.
NZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.
Bitte passen Sie die Einstellungen an.
Dabei kann der Vorteil beim Rentenkapital um einiges grösser ausfallen als beim Lohn. Der Grund liegt darin, dass das Geld in der beruflichen Vorsorge über viele Jahre angelegt wird. Durch den Zinseszinseffekt wächst ein zunächst kleiner Betrag bis zur Pensionierung immer weiter an.
Die Differenz zwischen einer knausrigen und einer grosszügigen Pensionskasse erreicht bis zum Ruhestand schnell einmal mehrere zehntausend oder gar hunderttausend Franken. Dies verdeutlicht ein Musterbeispiel, das die Pensionskasse Profond erstellt hat.
Entscheidend ist der versicherte Lohn«Wichtig ist, dass man als Arbeitnehmer weiss, wie hoch der versicherte Lohn ist», erklärt Laurent Schlaefli, Geschäftsführer von Profond. «Trotz identischem Bruttogehalt kann dieser je nach Arbeitgeber sehr unterschiedlich ausfallen.»
Das Beispiel geht davon aus, dass man während der gesamten Berufskarriere konstant 100 000 Franken im Jahr verdient. Allerdings erreicht der versicherte Lohn bei der Pensionskasse A lediglich 64 260 Franken. Diese Reduktion hat zwei Gründe: Erstens besteht ein Koordinationsabzug von 26 460 Franken. Er hat seinen Ursprung darin, dass der Gesetzgeber eine Überschneidung mit der AHV vermeiden wollte, weil die erste Säule den Grundbedarf der Altersvorsorge bereits abdeckt.
Doch der Koordinationsabzug schmälert die Leistungen in der zweiten Säule. Dies fällt vor allem bei einer Teilzeitstelle ins Gewicht. Bei einem Pensum von 50 Prozent, wenn also das Bruttogehalt 50 000 Franken beträgt, senkt der Abzug von 26 460 Franken den versicherten Lohn um über die Hälfte. Daher haben einige Pensionskassen den Koordinationsabzug reduziert oder sogar ganz gestrichen.
Bei hohen Löhnen kann eine Lücke entstehenHinzu kommt ein zweiter Mechanismus, der bei hohen Gehältern von Relevanz ist: Das Gesetz verpflichtet die PK lediglich dazu, einen Bruttolohn bis maximal 90 720 Franken im Jahr zu versichern. Man spricht daher vom BVG-Obligatorium. Wer also 100 000 Franken verdient, hat keine Garantie, dass der Lohn über dem Obligatorium ebenfalls versichert ist. Je höher das Gehalt, desto grösser kann entsprechend diese Lücke werden.
Der maximale Lohn aus dem BVG-Obligatorium von 90 720 Franken führt zusammen mit dem Koordinationsabzug zum erwähnten versicherten Lohn von 64 260 Franken. Rechnet die PK mit diesem Betrag, so entsteht über das gesamte Berufsleben ein Alterskapital von 550 000 Franken. Diese Summe ergibt sich bei einer jährlichen Rendite von 2,8 Prozent, was dem Durchschnitt der letzten 25 Jahre entspricht.
Wesentlich mehr Kapital kann der Erwerbstätige dagegen in der Pensionskasse B ansparen. Diese beschränkt ihre Leistungen nicht auf das BVG-Obligatorium, sondern versichert im Gegenteil den gesamten Bruttolohn von 100 000 Franken. In diesem Fall steigen die Ersparnisse bis zum Ruhestand auf 850 000 Franken. Dies entspricht einem stattlichen Bonus von 300 000 Franken.
Laut Statistik gehen vier von fünf Pensionskassen bei ihren Leistungen über das Obligatorium hinaus. Doch die Spannbreite zwischen den verschiedenen Kassen ist gross – nur eine Minderheit versichert den gesamten Bruttolohn. Nach Einschätzung von Laurent Schlaefli unterliegen viele Versicherte bei dieser Kalkulation einer Täuschung: «Wer nämlich mehr Geld in seine Pensionskasse einzahlt, bemerkt zunächst, dass dadurch sein Nettolohn sinkt.» Wer also nicht die gesamte Rechnung macht, könnte fälschlicherweise meinen, dass er weniger verdiene. «Effektiv aber hat er einen grösseren Teil seines Gehalts für später gespart.»
Zudem würden die Arbeitnehmer oftmals vergessen, dass der Arbeitgeber ja denselben Beitrag in die PK einzahle, so Schlaefli. Das heisst: Wer mehr Geld für die Vorsorge auf die Seite legt, profitiert dadurch doppelt. Kommt hinzu, dass auch hier manche Arbeitgeber über das BVG-Obligatorium hinausgehen. Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass sie gleich viel entrichten müssen wie der Angestellte. Manche Firmen aber übernehmen den doppelten Beitrag.
Grosse Differenzen bei der RenditeGrosse Unterschiede zwischen den Pensionskassen bestehen ebenso bei der Performance. Gemäss einer Analyse des Vorsorgespezialisten Swisscanto erzielten die zehn Prozent der besten Kassen eine Rendite von durchschnittlich 9,1 Prozent im letzten Jahr. Das schlechteste Zehntel dagegen kam lediglich auf eine Rendite von 3,2 Prozent.
Diese Erträge können allerdings je nach Lage an den Finanzmärkten von Jahr zu Jahr stark schwanken. Um die Qualität einer Pensionskasse zu beurteilen, müssen daher weitere Kriterien berücksichtigt werden. Dazu gehört etwa der Deckungsgrad als Massstab für die finanzielle Stabilität. In der Politik hat zudem der Umwandlungssatz (UWS) für viele Diskussionen gesorgt. Für das BVG-Obligatorium ist ein Satz von 6,8 Prozent vorgeschrieben. Somit muss die PK pro 100 000 Franken an Alterskapital eine jährliche Rente von 6800 Franken garantieren.
Weil aber die Leistungen der meisten Kassen über das Obligatorium hinausgehen, haben sie den UWS gesenkt – in der Regel auf 5 bis 5,5 Prozent. Wegen der steigenden Lebenserwartung kann ein hoher UWS überdies bedeuten, dass die PK Gelder von den Erwerbstätigen zu den Rentnern umverteilt. Der Stellenwert des UWS werde ohnehin häufig überschätzt, sagt Schlaefli. «Für eine junge Person ist diese Kenngrösse wenig relevant. Denn sie kommt ja erst dann zum Einsatz, wenn man pensioniert wird – und in den Jahrzehnten bis dahin kann sich noch viel ändern.»
Umso wichtiger wäre es, bei der Stellenauswahl nicht nur auf den Bruttolohn zu achten, sondern ebenso auf den versicherten Lohn sowie auf den Anteil, den der Arbeitgeber zum Vorsorgesparen beiträgt. Viele Unternehmen pflegen eine grosszügige Praxis. Sie tun dies allerdings so diskret, dass ein Grossteil der Mitarbeiter gar nichts davon weiss.
nzz.ch


