AfD: Die AfD will seriöser werden - und wirft ein besonders umstrittenes Mitglied aus der Partei

Die AfD im Bundestag möchte seriöser auftreten und hat sich dazu Benimmregeln verpasst. Bei einer Klausurtagung in Berlin beschlossen die Abgeordneten einen Verhaltenskodex, wie ein Fraktionssprecher bestätigte. In dem Papier heißt es: „Die Mitglieder sind um ein geschlossenes und gemäßigtes Auftreten im Parlament bestrebt, um die politische Handlungsfähigkeit und Glaubwürdigkeit der Fraktion sicherzustellen.“ Daneben finden sich Regeln zum Ausschluss von Bestechlichkeit und Interessenkonflikten.
Zum Thema Benehmen im Parlament hatte AfD-Fraktionschef Tino Chrupalla mit Blick auf die gewachsene Wählerschaft von größerer Verantwortung gesprochen und einen anderen Ton der AfD im Parlament angekündigt. Ein seriöseres Auftreten soll demnach auch den Anspruch der AfD unterstreichen, irgendwann in eine Regierung einzutreten. Nach einer Übersicht des Bundestags hatte sich die Zahl der Ordnungsrufe im Plenum in der letzten Legislaturperiode von 47 auf 135 im Vergleich zur Legislaturperiode davor deutlich erhöht. An der Spitze der Statistik liegt nach Angaben der früheren Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) die AfD.
Helferich hält das Verfahren für „rechtsfehlerhaft“Parteichefin Alice Weidel schlug am Rande der Klausur am Samstag dennoch scharfe Töne an. Befürworter eines AfD-Verbotsverfahrens attackierte sie und zog Vergleiche zur NS-Diktatur unter Adolf Hitler. Der habe als erstes Parteien verboten und die Pressefreiheit eingeschränkt. Weidel griff speziell die SPD an, die sich auf ihrem Parteitag dafür starkgemacht hatte, ein AfD-Verbotsverfahren voranzutreiben. Diese ganzen „Loser-Parteien“ im Bundestag wollten doch tatsächlich einen Verbotsantrag diskutieren, sagte Weidel. „Und genau das hatten wir 1933.“
Derweil hat die AfD in Nordrhein-Westfalen einen besonders umstrittenen Bundestagsabgeordneten aus der Partei ausgeschlossen. Wie die DPA aus Kreisen der Prozessbeobachter erfuhr, schloss das Landesschiedsgericht der Partei den Dortmunder Bundestagsabgeordneten Matthias Helferich in erster Instanz aus.
Der Landesverband hatte das Parteiausschlussverfahren damit begründet, dass Helferich „in schwerwiegender Weise“ gegen das Grundgesetz verstoßen habe. In einem Antrag an das Landesschiedsgericht hatte es geheißen, Helferich habe „die Außerlandesbringung von deutschen Staatsbürgern mit Migrationshintergrund und weiteren Personenkategorien unter Anwendung staatlicher Zwangsmittel als politische Zielsetzung artikuliert“. Dabei habe er die Betroffenen als „Viecher“ bezeichnet.Helferich habe diese Äußerungen in seiner Eigenschaft als Dortmunder Bundestagsabgeordneter getätigt - und zwar in einem Post vom 19. Dezember 2023 auf der Plattform X sowie mit weiteren Posts und Veröffentlichungen „an verschiedenen Orten“.
Helferich hat nach Angaben der Partei nach Zustellung des Urteils 14 Tage Zeit, vor dem Bundesschiedsgericht der AfD Einspruch gegen die Entscheidung einzulegen. Danach könnte er noch vor ein Zivilgericht ziehen. Das Verfahren sei so „rechtsfehlerhaft“, dass er sich keine Sorgen mache, dass er „spätestens von einem ordentlichen Gericht zurück in die AfD gesendet“ werde, sagte Helferich in einer Videobotschaft auf der Plattform X.
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