Eine Million Euro Schmerzensgeld für schwere Behandlungsfehler

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Eine Million Euro Schmerzensgeld für schwere Behandlungsfehler

Eine Million Euro Schmerzensgeld für schwere Behandlungsfehler

Göttingen. Eine Krankenhausgesellschaft soll einer Patientin ein Schmerzensgeld in Höhe von einer Million Euro zahlen. Das hat die Arzthaftungskammer des Landgerichts Göttingen entschieden. Dies sei die höchste Schmerzensgeldsumme, die das Landgericht jemals ausgeurteilt habe, teilte eine Justizsprecherin am Dienstagabend mit.

Die Kammer hatte festgestellt, dass dem medizinischen Personal des Krankenhauses bei der Geburt der Klägerin im Jahr 2016 mehrere grobe Behandlungsfehler unterliefen. Aufgrund dieser Behandlungsfehler leide die Klägerin an schwersten körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen, heißt es. Sie könne weder sprechen noch eigenständig essen und bedürfe einer ununterbrochenen Betreuung. Mit einer Verbesserung ihres Zustandes sei nicht zu rechnen.

Mehrere grobe Fehler

Nach Ansicht der Kammer wurden bei der Geburt vor rund neun Jahren gleich mehrere grobe Behandlungsfehler begangen. Unter anderem hätten weder die zuständige Hebamme noch der behandelnde Arzt einen erforderlichen Notkaiserschnitt eingeleitet, obwohl sie den schlechten Zustand der noch ungeborenen Klägerin hätten erkennen müssen.

Außerdem sei das neugeborene Kind nach der Geburt nicht ausreichend überwacht und mit Sauerstoff versorgt worden. Darüber habe es das medizinische Personal versäumt, rechtzeitig den neonatologischen Notdienst der Universitätsmedizin Göttingen anzufordern, der auf die Behandlung solcher Fälle spezialisiert sei. Inzwischen sei die gynäkologische Geburtsstation des beklagten Krankenhauses geschlossen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (pid)

Arzte zeitung

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