Zentrum verlängert Steuerbefreiung für Staatsfonds und Pensionsfonds um 5 Jahre

Die Zentralregierung hat die Steuerbefreiung für Staatsfonds und Pensionsfonds um weitere fünf Jahre verlängert. Damit können diese Einrichtungen bis zum 31. März 2030 Steuererleichterungen für berechtigte Investitionen in Indien geltend machen. Das Finanzministerium gab die Verlängerung am Samstag bekannt und formalisierte damit die Ankündigung, die Anfang des Jahres im Union Budget gemacht wurde. Durch die Befreiung können bestimmte Staatsfonds und Pensionsfonds Steuererleichterungen auf Einkünfte aus Dividenden, Zinsen und langfristigen Kapitalgewinnen aus ihren Investitionen in Indien geltend machen. Das Programm wurde erstmals im Jahr 2020 eingeführt, um langfristiges ausländisches Kapital in die Infrastruktur und die strategischen Sektoren des Landes zu locken. Ursprünglich war die Befreiung für Investitionen bis zum 31. März 2024 verfügbar und wurde später um ein Jahr bis zum 31. März 2025 verlängert. Der jüngste Schritt gibt diesen Fonds ein zusätzliches Zeitfenster von fünf Jahren.
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