Alle Leistungen, die aufgrund eines einfachen Urlaubsfehlers eingestellt werden könnten, einschließlich Universal Credit und PIP

AUSFLUG
Wir verraten Ihnen im Folgenden, wie Sie prüfen können, ob Sie Anspruch auf Leistungen haben
- Sam Walker , Verbraucherreporter
Ein EINFACHER Urlaubsfehler könnte dazu führen, dass eine Reihe von Leistungen, darunter Universal Credit und PIP, gestrichen werden.
Möglicherweise müssen Sie sogar zu viel gezahlten Betrag zurückzahlen und im schlimmsten Fall auch eine Strafe von bis zu 5.000 £ zahlen.
Der Auslandsaufenthalt stellt eine Änderung der Verhältnisse dar und muss der für Ihre Leistungen zuständigen Stelle gemeldet werden.
Andernfalls kann es zu einer Kürzung oder Einstellung der Zahlung kommen und Sie müssen möglicherweise zu viel gezahlte Beträge zurückzahlen.
Wenn festgestellt wird, dass Sie Ihre Auslandsreise vorsätzlich nicht gemeldet haben, gilt dies als Sozialbetrug und Sie können vor Gericht gestellt oder zur Zahlung einer Geldstrafe zwischen 350 und 5.000 Pfund aufgefordert werden.
Der Zeitpunkt der Meldung eines Auslandsaufenthaltes ist jedoch je nach Leistungsbezug unterschiedlich.
Wenn Sie beispielsweise Attendance Allowance (AA) beziehen und Ihre Abwesenheit weniger als vier Wochen beträgt, müssen Sie eine Auslandsreise nicht melden.
Wenn Sie Ihren Auslandsaufenthalt melden müssen, müssen Sie dies Ihrem örtlichen Jobcentre Plus oder der Stelle mitteilen, die Ihre Leistungen auszahlt.
Dies ist die vollständige Liste der Leistungen, die Sie möglicherweise melden müssen, wenn Sie diesen Sommer ins Ausland gehen:
- Universalkredit
- Arbeitslosengeld
- PIP
- Lebensunterhaltsbeihilfe für Behinderte (DLA)
- Beschäftigungs- und Unterstützungsbeihilfe (ESA)
- Pflegegeld
- Pflegegeld
- Rentengutschrift
- Wohngeld
- Gesetzliches Mutterschaftsgeld (SMP)
- Mutterschaftsgeld
- Kindergeld
- Vormundschaftsgeld
Hier finden Sie die Regeln zur Meldung von Auslandsaufenthalten für die wichtigsten Leistungen.
Wenn Sie Universal Credit beziehen, können Sie einen Monat im Ausland bleiben und weiterhin Zahlungen erhalten.
Sie müssen Ihren Weggang dennoch Ihrem Arbeitsvermittler mitteilen und die Voraussetzungen Ihres Anspruchs weiterhin erfüllen.
Wenn Sie beispielsweise in der Intensivarbeitsgruppe sind und eine Mindestanzahl an Stunden pro Woche mit der Arbeitssuche verbringen müssen, müssen Sie dies auch weiterhin tun.
Es gibt jedoch Ausnahmen von der Einmonatsregel – etwa wenn ein „naher Verwandter“ stirbt, während Sie im Ausland sind, und Ihre Rückkehr nach Großbritannien nicht als angemessen erachtet wird.
In der Zwischenzeit können Sie Universal Credit bis zu sechs Monate lang weiter beantragen, wenn Sie zur medizinischen Behandlung ins Ausland gereist sind.
Sie können Ihre Urlaubsreise melden, indem Sie sich über Ihr Universal Credit-Konto anmelden.
Wenn Sie New Style oder einkommensabhängiges JSA beziehen, müssen Sie melden, wenn Sie Großbritannien für längere Zeit verlassen.
Sie können der Regierung Ihre Abreise mitteilen, indem Sie die JSA-Helpline unter 0800 169 0310 anrufen.
Sie können sich auch schriftlich an das Jobcentre Plus-Büro wenden, das Ihr JSA auszahlt.
Sie können die nächstgelegene Niederlassung mithilfe der Online-Filialensuche finden.
Sie müssen dem DWP mitteilen, wenn Sie Personal Independence Payments (PIP) oder Disability Living Allowance (DLA) beziehen und länger als vier Wochen verreisen .
Sie müssen der Regierung das Datum Ihrer Ausreise, die Dauer Ihrer Abwesenheit und das Land, das Sie besuchen möchten, mitteilen.
Sie müssen dem DWP auch mitteilen, warum Sie ins Ausland gehen möchten.
Wenn Sie PIP oder DLA beziehen, können Sie das Disability Service Centre unter 0800 121 4433 anrufen und dort Ihre Abreise mitteilen.
Wie bei PIP und DLA müssen Sie dem DWP mitteilen, wenn Sie planen, länger als vier Wochen ins Ausland zu gehen und AA beziehen.
Sie können AA bis zu 13 Wochen lang beantragen, wenn Sie im Ausland sind, oder 26 Wochen, wenn Sie zur medizinischen Behandlung ins Ausland reisen.
Wenn Sie Pflegegeld beziehen, können Sie innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten für bis zu vier Wochen verreisen und erhalten die Leistung trotzdem weiter.
Eine Meldung ist dennoch erforderlich, da sonst die Gefahr einer Rückzahlung oder eines Bußgeldes besteht.
Sie können Ihre Abwesenheit über die Website der Regierung oder telefonisch bei der Carer’s Allowance Unit unter 0800 731 0297 melden.
Wenn Sie im Ausland sind, können Sie für bis zu vier Wochen Rentengutschrift beantragen.
Diese verlängert sich auf acht Wochen, wenn die Abwesenheit auf den Tod des Partners oder eines Kindes zurückzuführen ist.
Eine Meldung über Auslandsaufenthalte ist jedoch weiterhin erforderlich.
Sie können dies über die Website der Regierung tun oder die Pension Credit-Helpline unter 0800 731 0469 anrufen.
Bei einem Auslandsaufenthalt können Sie Wohngeld in der Regel nur bis zu vier Wochen weiter beziehen.
Wie beim Pension Credit können Sie diesen noch acht Wochen lang weiterbeziehen, wenn Sie aufgrund des Todes eines nahen Angehörigen ins Ausland gehen müssen.
Sie sollten sich jedoch unter der Telefonnummer 020 7364 5000 an den Benefits Service wenden und dort Ihre Abreise anmelden.
Möglicherweise können Sie dies auch über die Website Ihrer Gemeinde tun. Sie können Ihre Gemeinde mithilfe des Online-Suchtools der Regierung finden.
SIE können einen Leistungsrechner verwenden, um zu überprüfen, ob Ihnen das Geld, auf das Sie Anspruch haben, nicht entgeht.
Der Leistungsrechner der Wohltätigkeitsorganisation Turn2Us berechnet, was Sie erhalten könnten.
Der kostenlose Rechner von Entitledto ermittelt, ob Sie Anspruch auf verschiedene Leistungen, Steuergutschriften und Universal Credit haben.
MoneySavingExpert.com und die Wohltätigkeitsorganisation StepChange verfügen beide über Leistungstools, die auf den Daten von Entitledto basieren.
Mit dem Rechner von Policy in Practice können Sie ermitteln, welche Leistungen Sie erhalten könnten und wie viel Geld Ihnen nach Abzug der Wohnkosten monatlich übrig bleibt.
Ihr genauer Anspruch wird erst klar, wenn Sie einen Antrag stellen, aber Rechner können Ihnen zeigen, worauf Sie möglicherweise Anspruch haben.
Haben Sie ein Geldproblem, das gelöst werden muss? Kontaktieren Sie uns per E-Mail an [email protected] .
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thesun