EU-Gesetzgeber wollen Fluggesellschaften die Erhebung von Gebühren für Handgepäck verbieten

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EU-Gesetzgeber wollen Fluggesellschaften die Erhebung von Gebühren für Handgepäck verbieten

EU-Gesetzgeber wollen Fluggesellschaften die Erhebung von Gebühren für Handgepäck verbieten

Die EU-Abgeordneten haben am Dienstag dafür gestimmt, Fluggesellschaften Gebühren für kleines Handgepäck zu verbieten. Die Luftfahrtbranche lehnt dies stark ab. Die Abgeordneten unterstützten zudem mehrere weitere Änderungen zur Stärkung der Passagierrechte.

Passagiere, die in Europa reisen, sollten einen persönlichen Gegenstand, etwa eine Handtasche, einen Rucksack oder einen Laptop, und ein kleines Handgepäckstück ohne zusätzliche Gebühren mit an Bord nehmen dürfen, so die Schlussfolgerung der Mitglieder des Verkehrsausschusses des Europäischen Parlaments am Dienstag.

Ziel der Entscheidung ist es, ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs in EU-Recht umzusetzen. Dieser hatte bereits 2014 entschieden, dass für die Beförderung von Handgepäck kein Aufpreis erhoben werden darf, sofern es hinsichtlich Gewicht und Abmessungen angemessene Anforderungen erfüllt und den geltenden Sicherheitsanforderungen entspricht.

Derzeit erlauben viele Billigfluggesellschaften ihren Passagieren nur die kostenlose Mitnahme eines kleinen Gegenstands an Bord und berechnen für weiteres Handgepäck einen Aufpreis. Die Regeln variieren je nach Fluggesellschaft und Land.

Die Abstimmung vom Dienstag scheint eine gute Nachricht für die Passagiere zu sein, ist aber noch nicht endgültig.

Die Änderung muss noch von allen Abgeordneten im Plenum des Parlaments gebilligt und von den europäischen Regierungen im EU-Rat grünes Licht gegeben werden.

Fluggesellschaften gegen den Umzug

Im vergangenen Jahr verhängte das spanische Ministerium für soziale Rechte und Konsum nach einer Beschwerde der spanischen Verbraucherorganisation OCU (Organización de Consumidores y Usuarios) gegen fünf Fluggesellschaften eine Geldstrafe von 179 Millionen Euro wegen derartiger Praktiken.

Verbrauchergruppen reichten außerdem Beschwerde bei der Europäischen Kommission ein und argumentierten, dass der oberste Gerichtshof der EU Handgepäck als „wesentlichen Aspekt der Passagierbeförderung“ anerkannt habe, erklärte die europäische Verbraucherorganisation BEUC.

Die Fluggesellschaften verurteilten die Abstimmung vom Dienstag jedoch als Einschränkung der „Wahlfreiheit der Verbraucher“, die zu „höheren Kosten für Millionen von Passagieren führen werde, die keinen zusätzlichen Trolley brauchen oder benutzen“.

Airlines for Europe (A4E), die Gruppe, die die großen Fluggesellschaften auf EU-Ebene vertritt, erklärte, dass „das Reisen mit leichtem Gepäck die Wahl von Hunderten Millionen europäischen Passagieren sei“.

In Spanien beispielsweise benötigten im vergangenen Jahr über 50 Millionen Passagiere „kein zusätzliches Handgepäckstück und hatten die Wahl, dies nicht in ihren Flugpreis aufzunehmen“, sagte A4E.

A4E-Geschäftsführerin Ourania Georgoutsakou sagte: „Wie geht es weiter? Popcorn und Getränke als obligatorischer Bestandteil der Kinokarte? Das Europäische Parlament sollte Reisende entscheiden lassen, welche Dienstleistungen sie wünschen, für welche sie bezahlen und – ganz wichtig – welche nicht.“

Die Maßnahme würde für alle Flüge gelten, die innerhalb der 27 Länder umfassenden Europäischen Union abfliegen oder dort ankommen.

Kinder müssen neben den Begleitpersonen sitzen

Die vorgeschlagene Änderung der Gebühren für Handgepäck war Teil eines Pakets von Änderungen der Passagierrechte bei Reisen mit dem Flugzeug, der Bahn, dem Schiff, dem Bus und Binnenschiffen, das die Europäische Kommission im Jahr 203 vorgelegt hatte.

Das Komitee stimmte außerdem dafür, sicherzustellen, dass Kinder unter 12 Jahren kostenlos neben ihrer Begleitperson sitzen können.

Auch Begleitpersonen von Passagieren mit eingeschränkter Mobilität sollten kostenlos mitreisen und im Falle des Verlusts oder der Beschädigung ihrer Ausrüstung oder der Verletzung von Assistenztieren einen Anspruch auf Entschädigung haben, so die Abgeordneten.

Der italienische Europaabgeordnete Matteo Ricci, der für das Dossier zuständig ist, sagte, die neuen Regeln zielten darauf ab, „alle Passagiere zu schützen, mit besonderem Augenmerk auf Menschen mit Behinderungen und eingeschränkter Mobilität“ und die Definition von freiem Handgepäck „bis zu einer maximalen Größe von 100 cm“ zu klären.

Regeln für Vermittler

Die neuen Vorschriften sollen außerdem die Rolle von Vermittlern wie Ticketverkäufern oder Reisebüros bei der Erstattung von Fluggästen bei Annullierungen, Verspätungen oder Nichtbeförderung klären.

Dem Verkehrsausschuss des Parlaments zufolge müssen diese Unternehmen die Passagiere bei der Buchung über den Gesamtpreis des Flugtickets, Vermittlungs- oder Servicegebühren sowie das Rückerstattungsverfahren informieren.

Dies sollte nicht länger als 14 Tage dauern. Nach Ablauf der Frist obliegt es der Fluggesellschaft, die Erstattung innerhalb von 7 Tagen zu bearbeiten.

Multimodale Reise

In einer separaten Abstimmung unterstützten die Abgeordneten außerdem den Vorschlag, eine Entschädigung für Störungen bei Reisen einzuführen, an denen mindestens zwei Verkehrsmittel beteiligt sind, beispielsweise Flugzeug und Bus oder Zug, Fähre und Flugzeug.

Wenn ein Kunde einen Einzelvertrag über mehrere Verkehrsmittel eines Betreibers abschließt und es durch einen verpassten Anschluss zu einer Verspätung von 60 Minuten oder mehr kommt, sollten dem Fahrgast Mahlzeiten, Getränke und eine kostenlose Hotelübernachtung angeboten werden.

„Der Wechsel zwischen Verkehrsmitteln sollte nicht bedeuten, dass der Schutz vor verpassten Anschlüssen und Hilfeleistungen verloren geht“, so die Abgeordneten.

„Unsere Vorschläge zielen darauf ab, das Vertrauen der Fahrgäste zu stärken und die Unternehmen zu ermutigen, attraktivere multimodale Angebote zu entwickeln“, sagte der deutsche Europaabgeordnete Jens Gieseke, der diesen Teil federführend verantwortet.

Frage zur Entschädigung

Parallel dazu diskutieren das Europäische Parlament und der Rat über eine Überarbeitung der Entschädigungsregeln bei Flugverspätungen oder -ausfällen.

Am Dienstag stimmten die Abgeordneten außerdem für ein einheitliches Erstattungsformular im Falle einer Reiseunterbrechung. Die Fluggesellschaften wurden aufgefordert, den Passagieren das vorausgefüllte Formular innerhalb von 48 Stunden nach Auftreten des Problems zuzusenden – „oder alternative automatische Kommunikationskanäle zu aktivieren“.

Sie stimmten außerdem über eine klar definierte Liste außergewöhnlicher Umstände wie Naturkatastrophen oder Krieg ab, unter denen Fluggesellschaften von der Zahlung einer Entschädigung absehen können.

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