Social-Media-Anforderung für US-Visumsanträge für Türken

Die US-Botschaft in Ankara gab bekannt, dass die Öffentlichkeitspflicht für Social-Media-Konten bei Visumanträgen eingeführt wurde.
In der Erklärung der US-Botschaft hieß es dazu:
Jede Visumsentscheidung ist eine Entscheidung zur nationalen Sicherheit. Ab sofort müssen alle Antragsteller eines Nichteinwanderungsvisums der Kategorien F, M oder J die Datenschutzeinstellungen aller persönlichen Social-Media-Konten auf „öffentlich“ setzen, um die notwendigen Ermittlungen zum Nachweis ihrer Identität und Einreiseberechtigung in die Vereinigten Staaten zu erleichtern.
WELCHE VISA SIND ABGEDECKT?
F-Visa
F‑1: Akademische Bachelor-/Master-/Doktoranden
F‑2: Ehepartner und Kinder von F‑1-Visuminhabern
F‑3: Grenzschüler in Kanada und Mexiko
M-Visa
M‑1: Schüler in Berufsausbildung
M‑2: Ehepartner und Kinder des Eigentümers von M‑1
J-Visa
J‑1: Austauschbesucherprogramme (Student, Forscher, Praktikant, Au Pair usw.)
J-2: Ehepartner und Kinder von J-1-Besitzern
Quelle: News Center
Tele1