Er hat das Unmögliche geschafft und 5.000 Euro mit Facebook verdient: Jetzt verklagen ihn alle aus demselben Grund.

André Fricke, ein 41-jähriger Leipziger, hat geschafft, was viele für unmöglich hielten. Er gewann im Alleingang einen Prozess gegen den Tech-Giganten Meta (Facebook) wegen Datenschutzverletzungen und sicherte sich 5.000 Euro Entschädigung. Diese Entscheidung könnte theoretisch den Weg für fast alle Facebook-Nutzer ebnen, ähnliche Ansprüche geltend zu machen.
Alles begann, als André Fricke bemerkte, dass das Multimilliarden-Dollar-Unternehmen seine Nutzer mit einer unsichtbaren Technologie namens „Facebook Pixel“ ausspionierte.
Mithilfe dieser winzigen Pixel auf Websites kann Meta das Surfverhalten und die Interessen der Nutzer verfolgen, selbst wenn diese offline sind. Auf diese Weise generiert das Unternehmen enorme Einnahmen, indem es seinen Nutzern „perfekt zugeschnittene“ Werbung präsentiert.
Das Ironischste an der Geschichte ist, dass Fricke den Anwalt, der ihm half, gegen Meta zu gewinnen, über eine Facebook-Anzeige fand. Diese Anzeige war bei einer früheren Suche zu diesem Thema aufgetaucht.
Das Landgericht Leipzig urteilte, dass diese App einen schwerwiegenden Verstoß gegen die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) darstelle. Mehrere Kernpunkte machen die Entscheidung so bemerkenswert:
Rekordverdächtige Entschädigung: Während Fälle von Datenschutzverletzungen oft nur geringe oder nur geringe Entschädigungen enden, war die Entschädigung von 5.000 Euro in diesem Bereich ungewöhnlich hoch. So erhielten Nutzer in einem früheren Fall von Facebook-Datenmissbrauch beispielsweise nur 100 Euro.
Beweislast erleichtert: Das Gericht hörte Fricke bei seiner Entscheidung nicht einmal persönlich an. Die Entscheidung stützte sich auf abstrakte Argumente wie „das Gefühl ständiger Überwachung“ und „den wirtschaftlichen Wert der Daten für Meta“. Dies entlastet Millionen von Klägern, da künftigen Nutzern kein konkreter, individueller Schaden mehr nachgewiesen werden muss.
Die Macht der DSGVO ist bewiesen: Diese Entscheidung hat gezeigt, dass die DSGVO nicht nur eine Verordnung auf dem Papier ist, sondern über echte Durchsetzungskraft verfügt, die Einzelpersonen vor den Tech-Giganten schützen kann.
KANN JEDER KLAGE EINREICHEN?Theoretisch ja, aber in der Praxis sieht die Situation etwas anders aus. Es gibt kein automatisches Entschädigungsverfahren. Jeder Nutzer muss individuell Klage einreichen und argumentieren, dass seine Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden und er einen moralischen Schaden erlitten hat, etwa „Kontrollverlust und das Gefühl, überwacht zu werden“.
Der größte Vorteil im Fall André Fricke war, dass er eine Versicherung hatte, die alle Rechtskosten abdeckte. Meta wird voraussichtlich gegen die Entscheidung Berufung einlegen, und der Fall wird voraussichtlich vor höheren Gerichten verhandelt. Das letzte Wort in diesem Rechtsstreit ist also noch nicht gesprochen.
Dennoch stellt diese Entscheidung einen wichtigen Präzedenzfall für Verbraucherschützer dar und ebnet den Weg für künftige Gerichtsverfahren. Die Entscheidung des Leipziger Gerichts zeigt deutlich, wie ernst es Europa mit dem Datenschutz nimmt und dass auch normale Bürger in der Lage sind, ein Großunternehmen zur Verantwortung zu ziehen.
SÖZCÜ