Das Betreten des Waldes in Kocaeli ist verboten!

Das Gouverneursamt von Kocaeli teilte die Entscheidungen mit, die das Waldbrandbekämpfungsgremium der Provinz Kocaeli zwischen dem 15. Mai und dem 1. November gegen Waldbrände getroffen hat.
Der Beschluss besagt, dass das Betreten von Wald- und Macchiagebieten, die laut Brandrisikokarte als gefährdet eingestuft sind, zwischen dem 15. Mai und dem 1. November verboten ist. In seiner Erklärung erklärte das Gouverneursbüro: „Grillen usw. sind in allen Waldgebieten außer Picknick- und Erholungsgebieten sowie Waldparks und Naturparks nicht gestattet. Picknicks am Lagerfeuer, Himmelslaternen, Fackeln, Feuerwerk usw. sind verboten. Das Mitbringen, Verwenden und Aufbewahren von Materialien, die Feuer verursachen können, ist verboten. In offiziell registrierten Picknick- und Erholungswaldparks und Naturparks sowie in brandgefährdeten Waldgebieten dürfen sich natürliche Personen, Unternehmen, Institutionen usw. aufhalten. „Der Betreiber muss mindestens 2,5 Tonnen mobile Wassertanker oder Wassertanks mit einer 3-Tonnen-Wasserreserve für den Brandfall bereithalten. Hydrophoren mit ausreichendem Druck und Schläuche, die bis zum entferntesten Punkt des Gebiets reichen, müssen bereitgehalten werden.“
Es werden rechtliche Schritte eingeleitet
In der Erklärung hieß es, dass in den an den Wald angrenzenden Gebieten innerhalb der Grenzen von Kocaeli und in einem Umkreis von 4 Kilometern um den Wald 24 Stunden lang das Verbrennen von Stoppeln und ähnlicher Vegetation, Bodenfeuer sowie die Reinigung von Weinbergen und Gärten usw. durchgeführt werden. Es wird zwar darauf hingewiesen, dass das Anzünden von Feuer für den Eigengebrauch verboten ist; Stoppeln oder Weingartenreste, Gras, Äste usw. in den in den Artikeln 31 und 32 des Forstgesetzes genannten Gegenden. Es wurde berichtet, dass die Forstverwaltung rechtliche Schritte gegen diejenigen einleiten wird, die Dinge verbrennen. Wenn rechtliche Schritte nicht eingeleitet werden können, wird die zuständige Institution ein Verfahren zur Verhängung von Verwaltungsstrafen einleiten.
„DIE TEAMS WERDEN DIE ENTSCHEIDUNGEN SORGFÄLTIG BEFOLGEN“
Die vom Vorstand getroffenen Entscheidungen lauten wie folgt: „Landwirtschaftliche Maschinen in den Dörfern, insbesondere Ballenpressen und Mähdrescher, werden regelmäßig von der Provinzdirektion für Land- und Forstwirtschaft überprüft, und ein 50-kg-Feuerlöscher wird gegen Feuer bereitgehalten. Die Provinzdirektion für Land- und Forstwirtschaft wird die Gemeinden und Nachbarschaftsvorsteher schriftlich über das Verbot der Stoppelverbrennung informieren und dies über regelmäßige Bekanntmachungen und Social-Media-Kanäle bekannt geben. Die Bevölkerung wird zum Verbot der Stoppelverbrennung in ländlichen Gebieten geschult. Die Nutzung von ATVs, UTVs und ähnlichen Fahrzeugen außerhalb der zuvor festgelegten Bereiche in Waldgebieten ist verboten. Nationale und internationale Sport- und Ökotourismus-Aktivitäten werden auf den von den Forstverwaltungen festgelegten Routen durchgeführt, wobei vorab eine Genehmigung eingeholt werden muss. Während der Fahrt von Wasserwagen, Anhängern, Fahrzeugen der Feuerwehr, Servicefahrzeugen und anderen Fahrzeugen zum Brandort informiert die Waldbrandeinsatzzentrale die Nachrichtenzentrale der Gendarmerie und der Provinzpolizei über deren Durchfahrt durch die Provinzen und die Fahrzeuge, die Bei der Einfahrt zum Brand werden die Fahrzeuge durch Ampel- und Radareinsätze über Geschwindigkeitsüberschreitungen aufgrund höherer Gewalt informiert. Für Kampffahrzeuge werden keine Strafen verhängt, ihre Durchfahrt wird bevorzugt und bei Bedarf wird von der Polizei und der Gendarmerie Eskorte bereitgestellt. Teams aus Sicherheitskräften und Förstern, die mit der mobilen Überwachung beauftragt sind, werden die Umsetzung der getroffenen Entscheidungen genauestens überwachen.
RISIKOREICHE WÄLDER UND MAQUI-GEBIETE
Gemäß der Brandrisikokarte sind die folgenden Wälder und Macchiagebiete feuergefährdet, deren Betreten verboten ist: Çamkonak-Seekiefer, Kefken-Seekiefer, Kefken-Ziegelkiefer, Kerpe-Seekiefer, Babaköy-Seekiefer, Forschungswald-Seekiefer, Mudarlı-Seekiefer, Kargalı-Seekiefer, Yağcılar-Seekiefer, Kadıllı-Ziegelkiefer-Schwarzkiefer-Küstenkiefer, Balçık-Sonderaufforstung, Çınarlı-İlimtepe-Seekiefer-Schwarzkiefer-Ziegelkiefer-Zeder-Eiche, Akse-Sonderaufforstung, Güzeller-Zeder und Zirbelkiefer, Hereke-Seekiefer-Busch, Tavşanlı-Ziegelkiefer-Busch, Gaziler-Berg-Seekiefer, Beylikdağı-Stein Kiefer-Zeder, Kayapınar-Kiefernstrauch, Fatih-Maquis, Tavşancıl-Maquis, Oluklu-Rotkiefer, Maşukiye-Schwarzkiefer, Suadiye-Schwarzkiefer-Kastanie, Servetiyekarşı-Schwarzkiefer-Eiche, Nusretiye-Seekiefer, Safiye-Seekiefer, Akçat-Seekiefer-Eiche, Pazarçayırı-Platane, Fulacık-Rot Kiefer-Schwarzkiefer, Kızderbent-Schwarzkiefer, Sultanorhan-Maquis, Eskihisar-Maquis.“
Quelle: DHA
Tele1