VOM TC TEKİRDAĞ 5. ZIVILGERICHT ERSTER INSTANZ

VOM TC TEKİRDAĞ 5. ZIVILGERICHT ERSTER INSTANZ
BASIS NR.: 2025/316
Bekanntgabe der Enteignung
Die Immobilien, deren Enteignung im Folgenden zusammengefasst ist, wurden von der Generaldirektion von Teias enteignet . Gemäß Artikel 10 des Enteignungsgesetzes Nr. 2942, geändert durch Gesetz Nr. 4650, wurde bei unserem Gericht eine Klage auf Feststellung und Registrierung des Enteignungswerts eingereicht.
Innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Benachrichtigung kann eine Nichtigkeitsklage bei den Verwaltungsgerichten oder eine Klage auf Korrektur wesentlicher Fehler bei den ordentlichen Gerichten eingereicht werden. Jegliche Einwände gegen die einzureichenden Klagen sind an die Generaldirektion von TEİAŞ zu richten .
Wenn Sie nicht innerhalb von 30 Tagen nachweisen können, dass Sie bei den Verwaltungsgerichten eine Aufhebungsklage eingereicht haben oder eine Entscheidung über die Aussetzung der Vollstreckung erhalten haben, wird die Enteignung abgeschlossen und das Dienstbarkeitsrecht an der Immobilie wird auf der Grundlage des von unserem Gericht festgelegten Preises im Grundbuch auf den Namen der TEİAŞ -Generaldirektion eingetragen .
Die von unserem Gericht festzulegende Enteignungsgebühr wird in Ihrem Namen bei der dem Gerichtsgebäude Tekirdağ angeschlossenen Zweigstelle der T.Vakıflar Bankası AO hinterlegt.
Sie müssen alle Ihre Einreden und Beweise bezüglich des Problems und des Wertes der Immobilie unserem Gericht innerhalb von zwei Wochen ab dem Datum der Benachrichtigung schriftlich vorlegen.
Die Bekanntgabe an die betroffenen Parteien erfolgt gemäß Artikel 10 des Enteignungsgesetzes Nr. 2942 in der Fassung des Gesetzes Nr. 4650 .
PROVINZ : TEKİRDAĞ BEZIRK : SÜLEYMANPAŞA ANHÖRUNGSDATUM : 19.09.2025 ZEIT: 09:30 Uhr
Pressenummer: ILN02263947 #ilan.gov.tr
ahaber