VOM 29. ZIVILGERICHT ERSTER INSTANZ DER REPUBLIK TÜRKEI ISTANBUL

VOM 29. ZIVILGERICHT ERSTER INSTANZ DER REPUBLIK TÜRKEI ISTANBUL
Nr.: 2022/305 Hauptinternes Verfahren Da die Adresse des Beklagten Kenan Bindal (TC-Nr.: 107*****994) aufgrund der Adresssuche nicht ermittelt werden konnte, wurde entschieden, dass die Benachrichtigung durch Bekanntmachung erfolgt. Gemäß Artikel 4 des vorläufigen Anhörungsbeschlusses vom 04.07.2025 werden Sie hiermit durch Bekanntmachung darüber benachrichtigt, dass Sie an der zur Untersuchung und mündlichen Verhandlung angesetzten Anhörung teilnehmen müssen. Andernfalls, wenn Sie ohne gültige Entschuldigung am angesetzten Tag und zur angesetzten Uhrzeit nicht vor Gericht erscheinen, wird die Anhörung in Ihrer Abwesenheit fortgesetzt und Sie können dem Verfahren keinen Einspruch einlegen. Die mündliche Anhörung beginnt mit der Anhörung, mit der die Untersuchung endet. Für den Fall, dass die Anhörung zur mündlichen Verhandlung vertagt wird, wird den Parteien keine gesonderte Einladung zugesandt und unbeschadet der Bestimmung in Artikel 150 wird eine Entscheidung in ihrer Abwesenheit gefällt. Wenn Sie der Verhandlung fernbleiben und der Fall nicht weiterverfolgt wird, wird die Akte gemäß Artikel 150 der Zivilprozessordnung aus der Bearbeitung genommen.
Hiermit wird öffentlich bekannt gegeben, dass die Untersuchung und mündliche Anhörung des Falles Nr. 2022/305 unseres Gerichts am 16. Januar 2026 um 12:30 Uhr im Gerichtssaal stattfinden wird. 27. Mai 2025
ahaber